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N. 136.
Organisationsänderung des Trains.
Ich bestimme: -*mm*
1. Die in Meiner Ordre vom 20. Februar 1390 — Ziffer 7 — vorgesehene Organisationsänderung
des Trains tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. · ·
2. Dem Kraindepot Iafpekteur will Ich gegenüber dem Traindepot-Personal die Befugniß zur
Urlaubsertheilung und die Disziplinarstrafgewalt eines Brigade-Kommandeurs beilegen.
Zugleich genehmige Ich die beifolgenden, seitens des Kriegsministeriums aufgestellten # usführungs-
bestimmungen.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Königsberg den 14. Mai 1890.
Wilhelm.
v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Ausfübrungs-S#estimmungen
betreffend die
Unterstellung der Train-Bataillonc unter die Gencralkommandos bz. die Feld-Artilleric-Brigaden
und die Umwandlung der Train-Inspektion in eine TraindepotInspektion.
1. Von den Befugnissen des bisherigen Krain Snspelteurs gehen auf die kommandirenden Generale
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n) die Leitung der Personal-Angelegenheiten ausschließlich derer der Traindepot-Offiziere,
b) die Beaufsichtigung der Pferde, der Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung ausschließlich
des Feldgeräthes und des Uebungsmaterials,
Dc) die Teitung der Ausbildung und die Ueberwachung des Dienstbetriebes.
die Feld-Artillerie-Brigade-K d sind Vorsitzende der Musterungs-Kommissionen für die
rain-Bataillone. Ihre Befugniß zu Besichtigungen der außerhalb ihrer Standorte befindlichen
rain-Truppentheile regelt sich nach den Festsetzungen der „Reise-Ordnung für die Personen des
boldatenstandes“.
das Aufrücken der Rittmeister des Trains in das Gehalt I. Klasse wird seitens des Allgemeinen
Kriegs-Departements (Abtheilung für berittene Truppen) geregelt. Dieselbe Stelle übernimmt
die Verwaltung des Unterstützungsfonds für die Offiziere der Train-Bataillone und der
Traindepots.
Die Adjutanten der Train-Bataillone werden von den Bataillons-Kommandeuren ernannt.
cr Betreffs der Beförderung von Reserve= und Landwehr-Offizieren des Trains zu höheren
kohargen wird die Geheime Kriegskanzlei auf Anweisung des Miltri-Kabineio den General-
lommandos Mittheilung zugehen lassen, sobald einer der in ihrem Bereich kontrolirten
Asere dieser Kategorien nach dem allgemeinen Waffen-Avancement zur Beförderung vor-
4 Die bei der Train-Inspektion vorhandenen Akten sowie die Bestände an Druckvorschriften
einschließlich des Armee-Verordnungs-Blattes gehen auf die Traindepot= ion ü
4. Dem Traindepot-Inspekteur wird ibertragen. epotr Inspeltnon über.
dee Leitung der Angelegenheiten des Traindepot-Personals,
w die Neaufsichtiung und Ergänzung des Feldgeräthes und des Uebungsmaterials,
der Anregung zu Verbesserungen auf dem Gebiete des Materials und die Leitung der
e,
d) die Ueberwachung der Traindepot-Verwaltungen.
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