Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

5. Der Traindepot-Inspekteur hat den Rang eines Regiments-Kommandeurs. Er ist dem Direktor 
des Waffen-Departements im Kbieheminkseriun unterstellt und hat diesem einzureichen: 
-a) die Personal= und Qualifikationsberichte der Offiziere des Stabes der Traindepot-Inspektion 
und der Traindepot-Offiziere (zum 1. Dezember jedes in Frage kommenden Jahres), 
b) die Gesuchslisten (zum 25. jedes Monats), 
T) die Ranglisten der Offiziere des Stabes der Traindepot-Inspektion sowie Ranglisten- 
Auszüge betreffend die Traindepot-Offiziere (zum 5. Mai jedes Jahres), 
d) Veränderungs-Nachweisungen den Ranglisten bz. Ranglisten = Auszügen (zum 5. jedes 
Monats mit Ausnahme des Mai). 
Vertretungen des Traindepot -Inspekteurs veranlaßt das Waffen-Departement. Die 
eigenen sowie die über seine Befugniß Anausgehenden Urlaubsgesuche Untergebener legt der 
Traindepot-Inspekteur dem Direktor des Waffen-Departements vor. 
6. Der Traindepot-Inspekteur ist Vorsitzender der Musterungs-Kommissionen für die Traindepots 
und das Uebungsmaterial der Train-Bataillone und hat als solcher die regelmäßigen 
Musterungen abzuhalten. Weitere besondere Besichtigungen der Traindepots oder des Uebungs- 
katerialt der Train-Bataillone anzuordnen, bleibt dem Direktor des Waffen-Departements 
überlassen. 
Der Traindepot-Inspekteur ernennt die Schirrmeister und die Depotschreiber und ist 
berechtig, auf Antrag der Traindepot-Vorstände (vergl. Ziffer 8) ungeeignete Persönlichkeiten 
dieser Stellungen zu entheben. » 
Die Anordnung großerer Versuche und die Bildung von technischen Kommissionen ist dem Kriegs- 
ministerium vorbehalten. Kleinere Versuche, welche den Dienst der Traintruppe nicht beeinflussen, 
darf der Traindepot-Inspekteur anordnen. Derselbe verkehrt in allen rein technischen Angelegen- 
Kiien sowie bezüglich des Uebungsmaterials unmittelbar mit den Truppentheilen des Trains. 
ersuchen darf er beiwohnen. 
Die Bataillons-Kommandeure des Trains behalten ihre Doppelstellung als Truppenbefehlshaber 
und Vorstände der Traindepots. Kürzere Vertretungen von Traindepot-Personal ordnen sie 
selbständig an. 
Die Qualifikationsberichte über die Traindepot-Offiziere werden von den Vorständen der Train- 
depots aufgestellt. Ueber die Bataillons-Kommandeure 2c. in ihrer Eigenschaft als Depotvorstände 
läßt der Traindepot-Inspekteur Ende November jedes Jahres Notizen zu den Qualifikations- 
berichten an die Feld-Artillerie-Brigade-K d elangen. 
Alljährlich zum 1. Februar reichen die Bataillons-Kommandeure 2. des Trains eine Liste der zur 
Verwendung im Traindepot-Dienst geeigneten Premier= oder älteren Sekonde-Lieutenants und Unter- 
offiziere unter Beifügung solcher Personal= und sonstiger Angaben, welche für diese Verwendung 
von Belang sind, an die Traindepot-Inspektion ein, nachdem sie sich betreffs der Offiziere der 
Zustimmung ihres Brigade-Kommandeurs versichert haben. 4 
11. m Uebrigen sehtn alle bisher für den Dienstbetrieb der Train-Inspektion gegebenen Bestimmungen 
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inngemäß auf die Traindepot-Inspektion über. · . . 
die Großherzoglich Hessische Train-Kompagnie bleibt bis auf Weiteres in ihrem Verhältniß zum 
krain-Bataillon Nr. 11. 
Bezüglich der provisorischen Trainformationen des X VI. und XVII. Armeekorps gelten bis zur 
Ausstellung normaler Formationen nachstehende Bestimmungen: 
a) die vom Train-Bataillon Nr. 15 zum XVI. Armeekorps detachirte Kompagnie („Train- 
Kompagnie XVI. Armeekorps“) untersteht der 16. Feld-Artillerie-Brigade bz. dem General- 
kommando XVI. Armeekorps in Bezug auf: 4 
Handhabung der Disziplin, gerichtliches und ehrengerichtliches Verfahren, Urlaubs- 
ewilligung; 
Leitung der Kuchidung und Ueberwachung des Dienstbetriebes; 
Beaufsichtigung der Pferde, der Bellei# Bewaffnung und Ausrüstung (aus- 
schließlich des Feldgeräthes und des Uebungsmaterials); 
Remontirung, Ersatzwesen, Civilversorgungs= und Invalidenwesen; 
Mobilmachung. 
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