5. Der Traindepot-Inspekteur hat den Rang eines Regiments-Kommandeurs. Er ist dem Direktor
des Waffen-Departements im Kbieheminkseriun unterstellt und hat diesem einzureichen:
-a) die Personal= und Qualifikationsberichte der Offiziere des Stabes der Traindepot-Inspektion
und der Traindepot-Offiziere (zum 1. Dezember jedes in Frage kommenden Jahres),
b) die Gesuchslisten (zum 25. jedes Monats),
T) die Ranglisten der Offiziere des Stabes der Traindepot-Inspektion sowie Ranglisten-
Auszüge betreffend die Traindepot-Offiziere (zum 5. Mai jedes Jahres),
d) Veränderungs-Nachweisungen den Ranglisten bz. Ranglisten = Auszügen (zum 5. jedes
Monats mit Ausnahme des Mai).
Vertretungen des Traindepot -Inspekteurs veranlaßt das Waffen-Departement. Die
eigenen sowie die über seine Befugniß Anausgehenden Urlaubsgesuche Untergebener legt der
Traindepot-Inspekteur dem Direktor des Waffen-Departements vor.
6. Der Traindepot-Inspekteur ist Vorsitzender der Musterungs-Kommissionen für die Traindepots
und das Uebungsmaterial der Train-Bataillone und hat als solcher die regelmäßigen
Musterungen abzuhalten. Weitere besondere Besichtigungen der Traindepots oder des Uebungs-
katerialt der Train-Bataillone anzuordnen, bleibt dem Direktor des Waffen-Departements
überlassen.
Der Traindepot-Inspekteur ernennt die Schirrmeister und die Depotschreiber und ist
berechtig, auf Antrag der Traindepot-Vorstände (vergl. Ziffer 8) ungeeignete Persönlichkeiten
dieser Stellungen zu entheben. »
Die Anordnung großerer Versuche und die Bildung von technischen Kommissionen ist dem Kriegs-
ministerium vorbehalten. Kleinere Versuche, welche den Dienst der Traintruppe nicht beeinflussen,
darf der Traindepot-Inspekteur anordnen. Derselbe verkehrt in allen rein technischen Angelegen-
Kiien sowie bezüglich des Uebungsmaterials unmittelbar mit den Truppentheilen des Trains.
ersuchen darf er beiwohnen.
Die Bataillons-Kommandeure des Trains behalten ihre Doppelstellung als Truppenbefehlshaber
und Vorstände der Traindepots. Kürzere Vertretungen von Traindepot-Personal ordnen sie
selbständig an.
Die Qualifikationsberichte über die Traindepot-Offiziere werden von den Vorständen der Train-
depots aufgestellt. Ueber die Bataillons-Kommandeure 2c. in ihrer Eigenschaft als Depotvorstände
läßt der Traindepot-Inspekteur Ende November jedes Jahres Notizen zu den Qualifikations-
berichten an die Feld-Artillerie-Brigade-K d elangen.
Alljährlich zum 1. Februar reichen die Bataillons-Kommandeure 2. des Trains eine Liste der zur
Verwendung im Traindepot-Dienst geeigneten Premier= oder älteren Sekonde-Lieutenants und Unter-
offiziere unter Beifügung solcher Personal= und sonstiger Angaben, welche für diese Verwendung
von Belang sind, an die Traindepot-Inspektion ein, nachdem sie sich betreffs der Offiziere der
Zustimmung ihres Brigade-Kommandeurs versichert haben. 4
11. m Uebrigen sehtn alle bisher für den Dienstbetrieb der Train-Inspektion gegebenen Bestimmungen
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inngemäß auf die Traindepot-Inspektion über. · . .
die Großherzoglich Hessische Train-Kompagnie bleibt bis auf Weiteres in ihrem Verhältniß zum
krain-Bataillon Nr. 11.
Bezüglich der provisorischen Trainformationen des X VI. und XVII. Armeekorps gelten bis zur
Ausstellung normaler Formationen nachstehende Bestimmungen:
a) die vom Train-Bataillon Nr. 15 zum XVI. Armeekorps detachirte Kompagnie („Train-
Kompagnie XVI. Armeekorps“) untersteht der 16. Feld-Artillerie-Brigade bz. dem General-
kommando XVI. Armeekorps in Bezug auf: 4
Handhabung der Disziplin, gerichtliches und ehrengerichtliches Verfahren, Urlaubs-
ewilligung;
Leitung der Kuchidung und Ueberwachung des Dienstbetriebes;
Beaufsichtigung der Pferde, der Bellei# Bewaffnung und Ausrüstung (aus-
schließlich des Feldgeräthes und des Uebungsmaterials);
Remontirung, Ersatzwesen, Civilversorgungs= und Invalidenwesen;
Mobilmachung.
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