— 3 —
Armee- Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
24. Jahrgang. Berlin den 12. Jannar 1390. Nr. 2.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1-4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, salls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 14. 90 4
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 3.
* Künftige Benennung des 4. Garde-Grenadier-Regiments Königin.
Ich bestimme, daß das 4. Garde-Grenadier-Regiment Königin künftig die Benennung „Königin Augusta
Garde Grenadier-Regiment Nr. 4“ führen soll und beauftrage Sie, diese Meine Bestimmung der Armee bekannt
zu machen.
Berlin den 9. Januar 1890.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 10. Januar 1890.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 244/1. 90. A. 1. v. Verdy.
Nr. 4.
Uniformänderung der Ulanen-Regimenter Nr. 12 und 16.
Ich bestimme, daß die Uniform des Litthauischen Ulanen-Regiments Nr. 12 und des Altmärkischen Ulanen=
Negiments Nr. 16 bei Neubeschaffungen weiße Tuchvorstöße an Stelle der hellblauen erhält, außerdem auch
der obere Kragenrand der Ulanka mit einem weißen Tuchvorstoß zu versehen ist. Bezügliche Umänderungen
vorhandener Bestände dürfen nach Maßgabe verfügbarer Mittel erfolgen. Das Kriegsministerium hat hiernach
das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 12. Dezember 1889.
Wilhelm.
v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Dezember 1889.
Vorstehende Allerhoͤchste Kabinets Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die Berichtigung der Belleidungs-Etats bleibt vorbehalten.
No. 514 /12. 89. B. 3. v. Verdy.