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Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
24. Jahrgang. terlin den 29. Juni 1890. Nr. 16.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der issühe Pränumerationspreis dieses. Blattes beträgt 1.4 50 N. Abonnirt kann * ** bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraß
Bei Letzterer ersolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Vla ttes de Preis derselben richtet F6s nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Erpedition liesers aach nur auf einer Seite bedruckte, zum
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Kriegsministerium. Berlin den 21. Juni 1890.
Nr. 155.
Reisegebührnisse der Sanitätsoffiziere des Beurlaubtenstandes zur Ablegung der militärärztlichen Prüfung.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Raisers und Rönigs erhält die Anmerkung
des §. 36 der Reiseordnung folgenden Zusa
„Sanitätsoffiziere des Beurlaubtenstandes erhalten für Reisen zur Ablegung der militärärztlichen
Prüfungz (Vorschrift vom 12. Juni 1881) d „Hargenmaßihen eisegebuͤhrnisse.“
No. 375/2. 90. M. v. Ver
Nr. 156
Bekanntmachung, betreffend Abinderung des §. 35 des Betriebs Reglements für die Eisenbahnen Deutsch-
5 sowie der Anlage D. zu diesem Aeglement,
Auf Grund des Artikels 4 n Peichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 1. d. Mts
nachstehende Abänderungen des §. 35 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands sowie der
Anlage D. zu wicsem 1*[öä5 besch broslen-
I. ,35 sind die Worte „Eil= und“ zu streichen.
II. Im ersten 7 n Bestimmung unter I der Anlage D. ist am Schlusse hinter den Worten
„chlorsauren Salze“ einzuschalt
Gerner KRehweiler Kein= Kalber ulver (ein chemisches Pulver aus aufgelöster nitrirter
e
III. In der Bestimmung unter IIa der Anlage D. ist vor den Worten „sowie ferner aus dem
sogenannten Favierschen Sprengstoff“ einzuschalten:
„aus Ruborit (einem Gemenge von Amoniaksolpeter und Dinitrobenzol).“
IV. einte der Bestimmuiiq unter XXXI der Anlage D. ist folgende Bestimmung hinzuzufügen:
I a. Mit Fett oder Oel getränktes Papier sowie Hülsen aus solchem werden
* vorstehend unter XXXI Absatz 1 vorgeschriebenen Bedingungen befördert.“
hoin Aenderungen. treten am 1. Juni d. Is. in Kraft.
Berlin den 18. Mai 1
Der Reichskanzler.
apriol.
Kriegsministerium. Berlin den 22. Juni 1890.
Vorstehendes wird hierdurch zur Zi der- Armee gebracht.
No. 686/6. 90.