Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Kriegsministerium. Berlin den 22. Juni 1890. 
Nr. 158. 
Besetzung einer Freistelle bei der Königlichen Landesschule Pforta. 
Zu Michaelis d. Is. ist eine zur Verfügung des Kriegsministeriums stehende Freistelle bei der Königlichen 
Landesschule in Pforta neu zu besetzen. Bewerbungen sind bis zum 1. August d. Is. an die Abtheilung 
für Fußtruppen im Kriegsministerium einzusenden. 
Hinsichtlich der erforderlichen Anmelde-Papiere wird auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 
19. April 1887 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 121) Bezug genommen und dabei ausdrücklich bemerkt, daß 
Knaben mit mangelhaften Schulzeugnissen von der Bewerbung ausgeschlossen sind. 
· ie Bewerber würden in ihren Vorkenntnissen dem seit Ostern d. Is. — dem Beginn des Lehr- 
jahres — inzwischen vorgeschrittenen Standpunkte der betreffenden Klasse entsprechen müssen. 
No. 431/6. 90. A. 2. v. Verdy. 
Kriegsministerium. · 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 17. Juni 1890. 
Nr. 159. 
Bekanntmachung des Gesammtverzeichnisses derjeuigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die wissenschufttiche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes ist in besonderer Anlage 
der Erlaß des Reichskanzlers vom 9. Juni 1890, betreffend diejenigen höheren Lehranstalten, welche 
ur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
· Militärdienst berechtigt sind, 
beigefügt. 
No. 472/6. 90. A. 1. v. Falckenstein. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Juni 1890. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 160. 
Aenderung des Entwurfs eines Reglements für den 15 cm Mörser und 21 cm Mörser beim Schießen 
mit Granaten C/83. 
In dem Entwurf eines Reglements für den 15 cm Mörser und 21 cm Mörser beim Schießen mit Granaten 
C/83 ist auf Seite 10 Zeile 7 von oben das Wort „Pulvertonne“ zu streichen und dafür zu setzen „etwa 
halb eingegrabene Pulvertonne“. 
No. 10/4. 90. A. 2. v. Falcken stein. 
Kriegsministerium. Berlin den 23. Juni 1890. 
Waffen-Departement. · 
Nr. 161. 
Ausgabe der Schußtafel Nr. 10 b. für „Schußtafel-Sammelhefte“. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. September 1887 Nr. 663/8. 87. A 4. — Armee- 
Verordnungs-Blatt für 1887 Nr. 24 — wird hierdurch mitgetheilt, daß die Schußtafel Nr. 10b. für „Schuß- 
tafel-Sammelhefte“ im Druck erschienen ist und den Kommandobehörden 2c. in der nach dem Druckoor- 
schriften-Etat erforderlichen Zahl unter Umschlag zugehen wird. 
No. 820/6. 90. D. 2. Müller.
	        
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