Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Hamburg: #Schule von L. Nirrnheim, 
(Schule des Dr. M. Otto, un 
1#Ssraelitische Sistamgsschule von 1815 unter Leitung 
des D 
.A. Rẽe, · « 
Realschule ber reformirten Gemeinde unter Leilung 
h des Dr P. “ f 
Schule des Dr. Th. Wahnschaff, 
bei Hamburg: Das unter Leitung des Direktors I. Michem 
orn bei Sembi und des Postors lr D. A. Röhricht stehende 
Paulinum, Pensionat des Nauhhen Hauses. 
(Progymnasiale und Real-Abtheilung lhöhere 
Bürgerschulel.).) 
D. Lehranstalten, für welche besondere Gedingungen 
festgestellt sind. 
I. Königreich Preußen. 
Saarbrücken: Gewerbeschule.-) 
II. Königreich Sachsen. 
Chemnitz: sHöhere Gewerbeschule.) 
Berlin den 9. Juni 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung. 
v. Boetticher. 
5) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährig-frei- 
willigen Militärdienst befähigende Prüfung bereits nach Zurücklegung 
des Lehrgangs der Untersekunda abgehalten. * 
2 se Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeug, 
nisse ausstellen, welche nach Erledigung der ersten theoretischen Klasse 
die Reife für die Fachklasse erworben haben. . 
FDIcIeAnstaltdatfdenjenigenihrerschüler Befähigungszeugnisse 
ertheilen, welche den ersten (1½jährigen) und zweiten (1 jährigen) se 
der Anstalt durchgemacht und in einer von einem Regierungs-Kommissar 
abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie sich das Lehr- 
pensum genügend angeeignet haben. 
—. 
Gedruckl in der Königlichen Hofbuchdruckerei von E. S. Mitller & Sohn, 
Verlin 8W., Kochstraße 69—70.
	        
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