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Nr. 169.
Spielen der Nationalhymne und Salutiren bei Paraden.
bestimme: Bei Paraden vor Mir ist die Nationalhymne nur dann zu spielen, wenn die Truppen gelegentlich
3 gelimmez Be in Parade stehen. Bei Vorbeimärschen salutiren fortan auch die Kompagnie-, Eshedron
und Batterie-Führer, diejenigen der Fußtruppen jedoch nur dann, wenn sie sich vor der Kompagnie befinden.
Das Salutiren findet auch beim Vorbeimarsch zu Fuß statt. Das Kriegsministerium hat hiernach das
Weitere zu veranlassen.
Groß-Lichterfelde den 21. Juni 1890.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Juni 1890.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die bezüglichen Bestimmungen der Exerzir-Reglements sind entsprechend zu berichtigen.
Die Ausgabe von Tekturen erfolgt zunächst nicht.
No. 576/6. 90. A. 2. v. Verdy.
Nr. 170.
Kabvalleriedegen 89 und Ueberschnall= bz. Unterschnallkoppel.
Ich bestimme:
Die Unteroffiziere und Gemeinen der Kavallerie, mit Ausnahme Meines Regiments der Gardes
u Corps und sämmtlicher Kürassier-Regimenter, werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel
mit Kavalleriedegen des von Mir genehmigten Modells 89 ausgerüstet. »
Die Einführung des nach den vorgelegten Proben von Mir genehmigten Ueberschnallkoppels für
Mein Mimen# der Gardes du Corps, die Kürassier= und Dragoner-Regimenter und Unterschnall-
rt für die Husaren= und Ulanen-Regimenter hat nach Maßgabe der verfügbaren Mittel zu
erfolgen.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Groß-Lichterfelde den 21. Juni 1890.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Verdy.
Berlin den 11. Juli 1890.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete, Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Ueber die Ausgabe der Degen sowie der Proben der Koppel bleibt besondere Verfügung vorbehalten.
No. 87/7. 90. A. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium.
Nr. 171.
! · EhrenpteisfürhervorragendeSchießleistnngenbeimMilitär-Reit-qutitut.
Ich genehmige, daß allährich unter den zum Militär-Reit-Institut kommandirten Offizieren ein Preisschießen
stattfindet. Auf Grund des *WW 3 erhält der beste Schütze in Meinem Namen einen Ehrensäbel
verliehen. Die weiteren Ausführungsbestimmungen hat das Kriegsministerium zu treffen.
Kiel den 27. Juni 1890.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Verdy.