Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 9. Juli 1890. 
Nr. 185. 
Garnison-Verpflegungszuschüsse für Bromberg, Guesen und Montjoie für das 3. Vierteljahr 1890. 
e rnison-Verpflegungszuschuß, einschl. es e i icks, ägt i 
B" Teerson Webter a wuschuß e schl. des Zuschusses zur Beschaffung eines Frühstücks, beträgt im 
J—.— 13 Pf. 
Gnesen . 
— Montjoie......17- 
für den Mann und Tag. 
J. V. 
No. 187/7. 90. B. 2. v. Treskow. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 10. Juli 1890. 
Nr. 186. 
Bekleidungs- 2c. Verbrauchsentschädigung und Selbstbewirthschaftungs-Fonds der zu den 
Einjährig-Freiwilligen übertretenden Mannschaften. 
Zur Begegnung von Zweifeln wird darauf aufmerksam gemacht, daß die auf Seite 7 des sechsten Anhanges 
um Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden vom 3)0. April 1868 angegebene 
Verfügin vom 26. Januar 188181. · . 
wonach die von nachträglich in die Kategorie der Einjährig-Freiwilligen übertretenden Mann- 
schaften zu erstattende Bekleidungs= 2c. Verbrauchsentschädigung und die Etatsfonds-Pauschquanten 
den Truppentheilen verbleiben sollen, 
durch die der Bekleidungsordnung I vorgedruckte Allerhöch#ste Kabinete Ordre vom 26. März 1888 außer 
Kraft gesetzt worden ist. Die von den erwähnten Einjährig-Freiwilligen erstatteten Beträge fließen von dem 
Zeitpunkte des Inkrafttretens der Bekleidungsordnung ab zu den eigenen Einnahmen der Militär-Verwaltung 
und sind denselben für die rückliegende Zeit nachträglich zuzuführen. 
J. V. 
No. 254/6. 90. B. 3. v. Treskow. 
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 1 bis 10 zur Anleitun den Instandsetzungen an den Schußwaffen 88, 
Nr. 3 bis 9 zur Schußtafel Nr. 8, 4 
Nr. 63 bis 69 zur Bekleidungsordnung. I. Dheil.
	        
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