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Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 9. Juli 1890.
Nr. 185.
Garnison-Verpflegungszuschüsse für Bromberg, Guesen und Montjoie für das 3. Vierteljahr 1890.
e rnison-Verpflegungszuschuß, einschl. es e i icks, ägt i
B" Teerson Webter a wuschuß e schl. des Zuschusses zur Beschaffung eines Frühstücks, beträgt im
J—.— 13 Pf.
Gnesen .
— Montjoie......17-
für den Mann und Tag.
J. V.
No. 187/7. 90. B. 2. v. Treskow.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 10. Juli 1890.
Nr. 186.
Bekleidungs- 2c. Verbrauchsentschädigung und Selbstbewirthschaftungs-Fonds der zu den
Einjährig-Freiwilligen übertretenden Mannschaften.
Zur Begegnung von Zweifeln wird darauf aufmerksam gemacht, daß die auf Seite 7 des sechsten Anhanges
um Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden vom 3)0. April 1868 angegebene
Verfügin vom 26. Januar 188181. · .
wonach die von nachträglich in die Kategorie der Einjährig-Freiwilligen übertretenden Mann-
schaften zu erstattende Bekleidungs= 2c. Verbrauchsentschädigung und die Etatsfonds-Pauschquanten
den Truppentheilen verbleiben sollen,
durch die der Bekleidungsordnung I vorgedruckte Allerhöch#ste Kabinete Ordre vom 26. März 1888 außer
Kraft gesetzt worden ist. Die von den erwähnten Einjährig-Freiwilligen erstatteten Beträge fließen von dem
Zeitpunkte des Inkrafttretens der Bekleidungsordnung ab zu den eigenen Einnahmen der Militär-Verwaltung
und sind denselben für die rückliegende Zeit nachträglich zuzuführen.
J. V.
No. 254/6. 90. B. 3. v. Treskow.
Tekturen gelangen zur Versendung:
Nr. 1 bis 10 zur Anleitun den Instandsetzungen an den Schußwaffen 88,
Nr. 3 bis 9 zur Schußtafel Nr. 8, 4
Nr. 63 bis 69 zur Bekleidungsordnung. I. Dheil.