— 155 —
Kriegsministerium. Berlin den 28. Juli 1890.
Vorstehende Allerhöchste Kabinete: Ordre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee gebracht:
1.
le
Nach weiterer Bestimmung Seiner Majestät des Raisers und Rönigo sind für die Aufstellung
der Neuformationen und die sonstigen, aus der Heeresverstärkung sich ergebenden Maßnahmen die
zureberwesung gelangenden „Organisations-Bestimmungen aus Anlaß der Heeresverstärkung“
maßgebend.
Die Königlich Bayerische Besatzungs-Brigade in Metz scheidet in Folge der Bildung einer
5. Köntglich Bayerischen Division in der Pfalz aus ihrem bisherigen Verhältniß zu dem
XVI. Armeekorps bz. der 34. Division aus und hat zu dem genannten Generalkommando nur
noch diejenigen Beziehungen, welche allgemein für Truppentheile eines Armeekorps bestehen, die
im Larrlkors#ltereih eines anderen untergebracht find.
Das Gleiche gilt von der neuzubildenden Königlich Bayerischen 5. Kavallerie-Brigade
ß. Chevauleger-Regiment, zur Zeit der 30. Kavallerie-Brigade attachirt, und 3. Chevauleger=
Regiment, nach Dieuze heranzuziehen) und deren Beziehungen zum XV. Armeekorps.
Aus Anlaß des dritten, die Geldmittel für die Heeresverstärkung bereit stellenden Nachtrags-
Etats für 1890/91 ergehen beiliegende Ausführungs--Bestimmungen.
No. 710/7. 90. A. 1. v. Verdy.
de —
*“ r
——n###
E□
Westimmungen
in Gemäßheit des dritten Nachtrags-Etats für 1890/91.
die bei einzelnen Formationen mit dem 1. Oktober 1890 eintretenden Aenderungen in den
tatsstärken rc. ergeben sich aus den neu zur Ausgabe gelangenden Friedens-Verpflegungs-Etats.
om z) her 1890 ab beträgt die jährliche Verfügungssumme für den Offizier= Unter-
ützungsfonds:
8 Infanterie-Regiments Nr. 15 9800 M.,
b) eines Feld-Artillerie-Regiments zu
Battereiien 820 M.
... 770.-z.,
9
e) jeder der beiden Pionier-Inspektionen. 12785 K.,
d) der Train-Bataillone..
e) der Offiziere des Beurlaubtenstandes der 1., 2., 3., 4., 33., 35. und
36. Division je... 350 .
För jeden der anläßlich der Neubildungen hinzutretenden Zahlmeister, Büchsenmacher und
Wasfemneisler erhöht sich die jährliche Verfügungssumme für die betreftenden Unterstützungsfonds
um 60 K. Die hiernach auf das II. Halbjahr 1890/91 entfallenden Erhöhungen bei
Kapitel 24 Titel 13 zu verrech
u ea nn½
S
S
S
hnen.
3. An Betriebsmitteln der Offizier-Unterstützungsfonds sind seitens der zuständigen Intendanturen
bei Kapitel 12 a Titel 3 der einmaligen Ausgaben für 1890/91 anzuweisen:
a) dem Infanterie-Regiment Nr. 1145. 24400—4,
b) für jede Batterie, um welche ein Feld-Artillerie-Regiment verstärkt wird 225 ,
) für jede Pionier-Inspektion der zur Ergänzung auf 6800 JTNK erforderliche Betrag,
#) dem Garde-Train-Bataillon für die Offiziere der Train-Bataillone 13500 A,
e) entsprechend 26 der zur Ergänzung auf 1500 = für jede der in Betracht kommenden
Divisionen erforderliche Betrag.