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sriegemin sen Berlin den 28. Juli 1890.
Vorstehende Allerhöchlte Rabinets-Ordre wird unter Hinweis auf den §. 2,1 der Wehrordnung
zur Pemntaiß der Armee gebracht
s führen hiernach die Ober- „Ersaßommisstnen bei welchen die Kommandeure der 25., 27. bä-
28. —*' 3 die Geschäfte der Mi itärvorsitenden versehen, die Bezeichnung:
„ber Esat kommission 1 im Bezirke der 25., 27. bz. 28. Infanterie-Brigade“
und diejeni en, welchen ie gn der 13. und * Kavallerie= bz. der 7. Feld-Artillerie-Brigade als
Militärvorsitzende angehören, die Bezeichnun
# z1 im . irke der 25., 27. bz. 28. Infanterie-Brigade.“
nlage 1 der chrordnung. irder vorläufig nicht statt.
Eine Aenderung der
No. 448/7. 90. A. 1.
r. 190.
Abänderung der Verordnung über die —i der Offiziere im Preußischen Heere vom 2. Mai 1874.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung der Verordnung über die Ehrengerichte der
Offiziere im Preu ischen Heere vom 2. Mai 1874 hierdurch:
I. §. 6 Ziffer 2 der Verordnung erhält achstehende e ung
2. bei den Offizierkorps des Beurlaubtenstandes: 7 Deis- Kommandeur, die bei den Bezirks-
Kommandos im aktiven Dienste wieder angestellten Offiziere, die Bezirks-Offiziere und alle
en und Landwehr-Offiziere eines Landwehr-Bezirks, ohne Unterschied der Waffen-
II. drti ere, welche im altiven Heere in einer Offiziersstelle wieder E“*17“ gefunden
aben, sind d für die Dauer dieses Dienstverhältnisses in Beziehung auf die Theilnahme an der
ildung der Ehrengerichte und auf die Unterstellung unter dieselben als Offiziere des aktiven
Diensishimdes anzuschen (6§. 5, 10 und 13).
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Kiel den 27. Juni 1890.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 28. Juli 1890.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre ni hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 328/7. 9 v. Ver
Kriegsministerium. Berlin den 24. Juli 1890.
Nr. 191.
Verlegung der 4. Eskadron des 1. Badischen Leib-Dragoner-Regiments Nr. 20.
In Plee Allerhoͤchster Kabinets: Ordre vom 21. November 1889 wird die 4. Eskadron des 1. Badischen
Leib-Dragoner- Aeiments Nr. 20 zum 1. Oktober 1890 von Durlach nach Karlsruhe verlegt.
No. 159/7. 90. A. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Juli 1890.
Nr. 192.
Feldpost- Dienstordnung.
Zufolge Allerhöchst ergangener Bestimmung ist die den Beamten der Reichs- este und Telegraphen-
verwaltung unter gewissen Voraussetzungen verliehene Berechtigung, zu ihrer Dienstkleidung den Offizier=
Paletot zu tragen, aufgehoben worden
Demzufolge sind in der Annerr#ung zur Anlage 4 Seite 71 der Feldpost-Dienstordnung die Worte:
„und des Offizier-, „Haletols“ zu streichen.
Eine Lekuur hierzu wird nicht ausgegeben.
No. 181/7. 90. v. Verd