Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Nr. 212. 
Uebergang der Festung Bitsch aus dem Bereich 9nn 6. enng-Julpektion in denjenigen der 10. Festungs- 
- npeon. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Festung Bitsch zum 1. Oktober 1890 aus dem 
Beusch der 6. t #neen Bete der e etrro dlergehl Das Kriegsministerium 
at das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 12. August 1890. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Verdy. 
Berlin den 18. August 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete“ Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 167/8. 90 A. 4. v. Verdy. 
Kriegsministerium. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 28. August 1890. 
Nr. 213. 
Vorbeimarsch der Kavallerie bei großen Paraden. 
Seine Majestät der Raiser und BRönig haben zu bestimmen geruht, daß bei allen großen Paraden die 
Kavallerie fortan beim ersten Vorbeimarsch nicht — wie durch die Felddienst-Ordnung festgesetzt ist — in 
halben Eskadrons, sondern in Eskadrons-Fronten mit halben Distanzen vorbeimarschiren soll. 
Dementsprechend ist die Felddienst-Ordnung dahin abzuändern, daß in Muster 3 derselben und zwar 
in der Ziffer 6, 1 der „Erläuterungen“ statt „in halben Eskadrons“ zu setzen ist: „in Eskadrons-Front mit 
halben Distanzen“. 
Tekturen werden nicht ausgegeben. 
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Entsprechende Abänderungen des Exerzir-Reglements für die Kavallerie bleiben vorbehalten. 
No. 782/8. 90. A. 1. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 13. August 1890. 
Nr. 214. 
# Volkszählung am 1. Dezember 1890. 
Bei der am 1. Dezember 1890 stattfindenden Volkszählung werden die Militärpersonen in derselben Weise 
aufgenommen, wie die Civilpersonen. Für die militärischen Anstalten — Kasernen, Militär-Lazarethe 2c. — 
liegt die Eintheilung der Zählbezirke den Kommandanten bz. den Garnison-Aeltesten oh, welchen seitens der 
Lokal-Civilbehörden die erforderlichen Formulare und sonstigen Mittheilungen rechtzeitig zugehen werden. 
entsprechen en von diesen Behörden bezüglich der Volkszählung eingehenden Requisitionen ist thunlichst zu 
No. 149%. 90. A. 2. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. August 1890. 
Nr. 215. 
Die Auswall rd der Stamm-Unterossfiziere des Lehr-Infanterie-Bataillous. 
ie Auswahl der für den Stamm des Lehr-Infanterie-Bataillons erforderlichen Unteroffiziere aus der Zahl 
derien igen, welche an der Uebung Theil nehmen, erfolgt durch den Kenmanderr jenes erg eils. Dieser 
Ein rn derseibene reffenden Regimentern bis zum 10. September Mittheilung zu machen. Sogleich nach 
Dri icnod und di sind dem Lehr-Infanterie-Bataillon für die zurückbehaltenen Unteroffiziere ein neuer 
deser Gechen dde während 38 Kommandos fällig werdenden Klein-Bekleidungsstücke zeis binem Verzeichniß 
Nachweisung einzusenden er Ziffer IV. 3c auf Seite 27 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1889 erwähnten 
No. 175/8. 90. A. 2. v. Verdy.
	        
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