Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Mit Flußstahl das im gleichen Zustande gewonnene, aber merklich härtbare Material. 
Soll dabei zugleich das Herstellungsverfahren noch besonders hervorgehoben werden, so ist 
stalt der einfachen Bezeichnung „Flußstahl“ die Bezeichnung „Tiegel., Bessemere, Thomas= oder 
Martin-Flußstahl"“ zu wählen oder eine dieser letzieren Bezeichnungen hinter der Bezeichnung 
„Flußstahl“ in Klammern einzuschalten. » . 
Soll die Form als Blech, Stab, Draht gekennzeichnet werden, so ist unter Anwendung der 
Bezeichnung „Flußstahl“ wie unter A. 3 zu verfahren. 
ie Bezeichnung „Gußstahl“ fällt aus. 
u Szzweff= und Flußeisen bz. Stahl können, außer nach Herstellung und Form, auch nach der Beschaffen- 
it — z. . 
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als sehniges Schweiheisen, Feinkorneisen — oder nach der Bearbeitung — als gehämmmertes 
Eisen, Raffinirstahl u. s. w. — bezeichnet werden. Da die Grenze zwischen härtbarem und nicht härtbarem 
Material schwer festzustellen ist, so ist in der Regel ein Material mit einer Zerreis--Festigkeit von 50 kg für 
1 omm und darüber mit Stahl, ein Material von geringerer Festigkeit mit Eisen zu bezeichnen. 
die unte 
B. Bezeichnung nach den Verwendungszwecken. 
4 Soll das unier A. bezeichnete Material nach seiner verschiedenen Verwendbarkeit besonders gekenn- 
zeichnel werden, so sind dafür die folgenden Nebenbezeichnungen zu wählen und diese in der Regel in Klammern 
hinter die unter A. bezeichneten Hauptgattungsnamen einzuschalten. 
1. Roheisen ist, je nachdem es zum Gießerei-, Puddel-, Bessemer-, Thomasbetrieb u. s. w. als 
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Soll der Verwendungszweck eines Materials mel t i 
die unter e fesemter gichnung vorange "b betont werden als die 
wird, z. B. i i i 
Elaßstahh, Lascheneisen Elußäst), aetein Ewehesfeg, Verl zuol Gessuhsahd 
ann die Hübel Schweiß oder Fluß“ vorangestellt werden, z. B. S. weißnietei 
besonders geeignet gekennzeichnet werden soll, mit „Gießerei-, Puddel-, Bessemer-, Thomas-Roh- 
eisen u. s. w.“ zu bezeichnen. 
Gußstücke im allg emeinen, welche aus Gußeisen bestehen, heißen Gußwaaren. Sollen Gußwaaren 
einer weiteren Bearbeitung auf Werkzeugmaschinen unterliegen, so heißen sie „Maschinenguß“. 
Zum Unschmelzen bestimmte Gußwaaren oder Bruchstücke derselben heten „Gußschrott". 
Dem Schweißeisen können die ener verschiedenen Verwendung entsprechenden Bezeichnungen, 
3. B. Niet-, Mutter-, Ketten-, Brückeneisen, Kesselblech u. s. w. gegeben werden. Alte abgängige 
Schweißeisentheile werden „Schweißeisenschrott“ bz. „Blechschrott“ genannt. 
Dem Schweißstahl kann die besondere Bezeichnung „Stählstahl“ gegeben werden. 
- lußeisen wird im Eisenbahnbetriebe vorzugsweise " nfertigung von Schwellen, Laschen, 
Achsen, Wagenradreifen, Trät ern, Maschinentheilen, Blechen u. s. w. verwendet und ist hiernach 
in ähnlicher Weise wie das Schweißeisen unter B. 3 zu bezeichnen. Das zu diesen Gegenständen 
bestimmte Flußeisen wird als „Schwellen-Flußeisen u. s. w.“ bezeichnet. Die rohen Stücke 
heißen „Blöcke#. Das Wort „Ingot“ fällt aus. In fertiger Form gegossene Stücke aus Fluß- 
eisen (esonders Maschinentheile) heißen Flußwaaren. 
lußstahl wird im Eisenbahnbetriebe vorzugsweise zu Trag= und Spiralfedern, Schienen, Lokomotiv= 
adreifen, sowie zur Anfertigung von schneidenden Werkzeugen verwendet. 
Das zu diesen Gegenständen bestimmte Material ist dementsprechend mit, ederflußstahl 
. luns zu bezeichnen, auch kann der Bezeichnung „Federstahl, Werkzeugstahl, Dreh tahl, Meißel- 
sah - Gewindebohrstahl, Döpperstahl, Lochstempelstahl, u. s. w.“ das Wort „Flußstahl“ in 
grmer züanh blest erden. Die zur Herslellung dieser Gegenstände bestimmten rohen Stücke 
sehen Grüßk blblöcke“, die daraus durch Guß in fertiger Form hergestellten Gegenstände „Fluß- 
  
  
  
Schlußbemerkung. 
Herstellungsweise, so kann 
tellt werden, während die unter A. angegebene in 
» Feder-stahl 
lußeisen), Kesselblech (Schweißeisen) u. s. w. oder es 
isen, Flußfederslahl u. s. w. 
  
  
· cuna)mevonweiterennamentlichimCi"t-b· « i 
die Verwentunausnahme , «senu1·.»enetrcebc«gebrmtchlt en, die Herstellung oder 
eir ern mirbenngeschnenden Benemungen, welche indeß für den Eisenbahnbetrieb“ entweder von keiner 
benachbarten Industrierevieren gebräu- 
iug sind, wird nicht beabsichtigt; erforderli i 
chlichen Beedh alrablchig sorherichenfals sind die in ve 
 
	        
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