Kriegsministerium. Berlin den 16. September 1890.
Der vorstehende Erlaß wird mit dem Hinsufügen zur Kenniniß der Armee gebracht, daß die von
dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten angeordnete einheitliche Benennung der Eisen= und Stahlsorten
auch für den Bereich der Heeresverwaltung anzunehmen ist.
Den verdingenden Behörden bleibt es überlassen, die für ihren Bereich erforderlichen Zusätze für
die unter B. der Zusammenstellung aufgeführten Benennungen anzuordnen.
No. 158/7. 90. D. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 18. September 1890.
Nr. 238.
. Anbringung von Regenleisten an den Pack= bz. Proviantwagen C/87.
Zm besseren Schutze des Wagenkastens sind an den Pack= bz. Proviantwagen C/87 Regenleisten anzubringen.
Eine bezügliche Anleitung wird den betheiligten Stellen demnächst zugehen. Neugefertigte Fahrzeuge werden
fortan mit den Regenleisten geliefert werden. An den in den Beständen der Truppen und Depots befindlichen
Pack= bz. Proviantwagen C/87 ist diese Schutzvorrichtung hachträgich anzubringen, die hierzu erforderlichen
Geldmittel werden aus Kapitel 30,6 bz. 37,½ und 3946e des laufenden Etats besonders zur Verfügung
gestellt. Soweit Eisenbahntruppen in Betracht kommen, sind die Kosten aus dem Fonds zur Unterhaltung
des Feldgeräths der Eisenbahntruppen (Kapitel 24, 20) zu bestreiten.
No. 502/8. 90. D. 2. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 22. September 1890.
Nr. 239.
Tragen des Offizier-Paletots seitens der Steuerbeamten.
Durch Allerhöchste Kabinets-Drdre vom 30. Juli 1890 ist die Vorschrift, wonach die Beamten der
Verwaltung der indirekten Steuern vom Ober-Inspektor abwärts, wenn sie Reserve= oder Landwehr-Offiziere
sind, oder sofern dieselben bei ihrem Ausscheiden aus dem Militärdienst die Erlaubniß zum Tragen der Armee-
oder Regiments-Uniform erhalten haben, zu ihrer Civil-Uniform den Offizier-Paletot tragen dürfen, aufgehoben
worden.
No. 261/9. 90. B. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 22. September 1890.
gsministerium Nr 240.
Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn.
Der nachstehende Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 352/9. 00. A. 1. v. Verdy.