Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 18. September 1890. 
N.. 245. s· · 
Sachregister zur Felddienstordnung, zum Exerzir-Reglement und zur Schießvorschrift für die Infanterie. 
in Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW112, Kochstraße 68—70, 
sind Sachregister zur Felddienstordnung, zum Exerzir-Reglement und zur Schießvorschrift für die Infanterie 
erschienen. 
sh Bei unmittelbar an die genannte Buchhandlung zu richtenden Bestellungen beträgt der Preis je 10 Pf. 
No. 34/9. 90. A. 2. Paukus. 
Kriegsministerium. · 
Waffen-Departement. Verlin den 18. Sepiember 1890. 
Nr. 246. 
Ausgabe neuer Ausrüstungs-Nachweisungen. 
Die neubearbeiteten Ausrüstungs-Nachweisungen: 
a) für das Park-Kommando eines Artillerie-Belagerungstrains, 
b) für den Stab einer Abtheilung der Munitions-Fuhrpark-Kolonnen und 
) für eine Munitions-Fuhrpark-Kolonne eines Arlillerie= oder eines Reserve-Artillerie-Belagerungs- 
trains 
sind im Druck erschienen und werden den Kommando= 2c. Behörden in der nach dem Druckoorschriften- 
Etat erforderlichen Zahl unter Umschlag zugehen. 
In Folge Ausgabe dieser Ausrüstungs-Nachweisungen treten die Ausrüstungs-Nachweisungen 
a) für das Park-Kommando eines Artillerie-Belagerungstrains — Berlin 1885 —, - 
b) für den Stab einer Abtheilung der Munitions-Fuhrpark-Kolonnen — Berlin 1885 — und 
Jc) für eine Munitions-Fuhrpark-Kolonne der Belagerungstrains — aufgestellt 1880 — 
außer Kraft. 
No. 703/9. 90. D. 2. Müller. 
*4#5 Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. September 1890. 
Nr. 247. 
Versiegeln der Kassenschlüssel bei unvermutheten Kassen-Revisionen. 
Die diesseitige Verfügung. vom 10. September 1842 (Seite 42 der Nachträge zum Kassen-Reglement für 
de Ws ren erg. daß ein Ver fcgelnn des Kasenschlässel durch den Revisor, sofern ersterer 
i assen-Kommissions- 8 i i im Si 
ker Pesteaunotreffe bn s 16 ssions-Mitgliedes verbleibt, als ein verbotener Verwahrsam im Sinne 
E 
No. 438/2. 90. B. 3. v. Vew. 
iegeminin 
Remontirungs-Abtheilung. Verlin den 23. September 1890. 
» » Nr. 248. 
Reisegebühren für die Offiziere und Oberroßärzte der Remonte-Kommandos. 
Zu# Begegnung von Zweifeln wird darauf ausmerksam gemacht, daß §. 54 Abs. 1 des Reglements über die 
Remontirung der Wie vom 2. November 1876, 
zwonach für den Weg bis zu den Ausschiffungspunkten in der Nähe der Depots den zum 
Gdemenie Emsang kommandirten Offizieren und Oberroßärzten, sofern nn das Kommondaß die 
n von 33 7 ann übersteigt und seitens des Generalkommandos die Begleitung des Kom- 
man gardehne Dernpenbedehanch ist, die reglementsmäßigen Reisekosten 
4 n“, 
durch §. 26,1 der Resemonudg vom 21. Mär 1389 außer Kraft gesetzt worden ist. Diese Offiziere und 
Oberroßärzte erhalten « -— . 
Ver Sohürzte, ¾ danach nur die verordnungsmäßigen Fuhrkosten, aber keine Tagegelder
	        
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