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Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
24. Jahrgang. Berlin den 29. Junnar 1390. Nr. 4.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 907
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 22.
Anlegung von Trauer für den verewigten Prinzen Amadens von Italien, Herzog von Aosta
önigliche Hoheit.
Um das Andenken des verewigten Prinzen Amadeus von Stalien, Herzogs von Aosta, Königliche
Hoheit, bisherigen Chefs des Husaren-Regiments Landgraf Friedrich II. von Hessen-Oomburg
(2. Hessisches) Nr. 14 zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß die Offiziere des Regiments für
Höchstdenselben auf drei Tage die Trauer anlegen. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 20. Januar 1890.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Januar 1890.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets, Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 370/1. 90. A. 2. v. Verdy.
Nr. 23.
Anlegung von Trauer für den verewigten Fürsten Georg zu Schwarzburg-Rudolstadt
aucht
Ich bestimme hierdurch: Zu Ehren ihres verewigten Chefs des Fürsten Georg zu Schwarzburg-
NRudolstadt Durchlaucht haben die Offiziere des Regimentsstabes und des 3. Bataillons 7. Thü-
ringischen Infanterie-Regiments Nr. 96 sowie des Magdeburgischen Dragoner-Regiments Nr. 6
auf drei Tage die Trauer für Höchstdenselben anzulegen. Sie haben hiernach das Weiterc zu
veranlassen.
Berlin den 21. Januar 1890.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Januar 1890.
Vorstehende Allerhöchste Rabiners-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 370/1. 90. A. 2 v. Verdy.