Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Kriegsministerium. Berlin den 23. Oktober 1890. 
Nr. 263. 
Aenderungen in der Verwaltung bei den technischen Instituten der Artillerie. 
Vom 1. November d. Is. ab treten in der administrativen Verwaltung der technischen Institute der Artillerie 
folgende Aenderungen — Käcst versuchsweise — in Kraft: 
I. Di 
— 
S 
· 
No. 927/9. 90. D. 3. 
) einer Bescheinigung durch den Betriebsführer und Meister — Lo 
ie Verwaltung der Kasse wird einer besonderen Kassenkommission, diejenige der Materialien und 
Fabrikate 2c. einer besonderen Verwaltungskommission übertragen. " · . 
Die Kassenkommission bestcht aus 2 Mitgliedern und zwar dem (bz. einem) Unterdirektor und dem 
(bz. einem) administrativen Mitgliede. ½*- —is 
Auf die Kassenverwaltung 6 alle die in den §s. 39, 40 und 41 der Vorschrift für die 
Verwaltung der Königlichen te nischen Institute der Artillerie bz. in den 88. 36, 37 und 38 der 
Vorschrift zur Verwaltung der ziglichen Pulverfabriken gegebenen Bestimmungen sinngemäße 
Anwendung zu finden und werden derselben die in den S§. 126.— 160 bz. Ss. 116—150 der 
gedachten Vorschriften vorgesehenen Geschäfte, insbesondere die Vollziehung der Empfangsbescheinigung 
auf Geldbelägen unter der Ueberschrift " 
„Kassenkommission de .. (Name des Instituts)“ 
  
übertragen. 
ie Kassenkommission hat zu zahlen auf Grund !“ 
a) der Richtigkeitsbescheinigung der Verweltungskommission — alle Liquidationen und Rechnungen 
über Lieferungen und Feun en; 
b) der Richtigkeitsbescheinigung der Baubeamten — die Aechmungen über Bauausführungen und 
Leferungen, soweit die Bauten unter Verantwortung des Baubeamten ausgeführt werden; 
) der Etats, Verträge und Verfügungen — die persönlichen Gebührnisse; » « 
ch der Lohnzusammenstellungen aus den Arbeitslisten und der Lohnzahlungslisten für das Hilfs- 
personal — das Arbeitslohn. 
Diie Bescheinigung in den Lohnzusammenstellungen über die Richtigkeit der Ueberträge aus 
den hnenrbeislifen He statt wie bisher von der Direktion, künftig von dem Rechnungsführer 
allein zu erfolgen. Die eccheinigung des Betriebsführers und Meisters, daß die Beträge in 
ihrer G Fewart gezahlt worden sind, bleibt wie bisher bestehen; 
e) hen erantwortung — Vorschüsse auf Reisekosten und Remunerationen sowie auf Lieferungen 
und Leistungen. 
Sowet letztere Rechnung von Bauten gewährt werden, deren Ausführung dem Hornison= 
Baubeamten unterstellt ist, ist die schriftliche Anweisung desselben * 6 erforderlich; 
nvorschüsse. 
Die Verwaltungskommission besteht aus drei Mitgliedern und iars * 
1. einem Axtillerie-Offizier (Unterdireltor oder in dessen Vertretung der mit der Materialbeschaffung 
bz. den baulichen Angelegenheiten betraute Direktions-Assistent), 
2. dem Rechnungsführer urd 
3. dem Material= bz. Fabrikaten-Verwalter. 
er Verwaltungskommission liegt ob unter der Ueberschrift 
4A die Prüfung i n b (Lm 20 Sst, 
. bi cller Beläge und die Bescheinigung der Richtigkeit derselben; 
B. die unterschriftliche Volssehng heinigung L selben; 
1 aller Bestell ettel; 
2. aller den Material- bz. Fabrikaten-Verkehr betreffenden Quittungen; in letzterem Falle 
at an Stelle des Material-Verwalters der Fabrikaten-Verwalter zur Kommission zu treten; 
* 3. der Frachtbriefe, Regquisitionsscheine und statistischen Nachweise über den Waarenverkehr; 
v. de Prüsung der Rechnungsarbeitslisten und die Bescheinigung der Richtigkeit derselben; 
k die Prüfung und Bescheinigung der Einnahme-Atteste in Bezug auf die Angemessenheit des An- 
Oailuste rs ge 5 Preises. 
« rtenaueniquidationenübergefertigtebrikatekommeninortall. 
b Uebergabe 2 Uebernahme der Kasse und der lrilee seitens etsa. an die 
etreffenden Kommissionen hat am 31. d. Mts. zu erfolgen. 
eber die Vorgänge hierbei sind Verhandlungen auf= und zu den Akten des Instituts zu nehmen. 
v. Kaltenborn. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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