Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Nr. 272. » 
Bekleidung der katholischen Militärgeistlichen. #5- 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die katholischen Militärgeistlichen bei allen dienstlichen 
Verrichtungen, welche nicht die Anlegung der liturgischen Gewänder erfordern, den nachstehend bezeichneten 
Dienstanzug zu tragen haben. 
kunng ben h Im Friedens-Verhältniß: 
0) bei festlichen Anlästen eine anliegende, sogenannte römische Soutane mit Schärpe; 4 
by bei allen übrigen dienstlichen Gelegenheiten die Soutanelle, d. i. einen zwei Hände breit unter 
das Knie herabreichenden Ueberrock von schwarzem Tuch mit stehendem Kragen und einer Reihe 
Knöpfe, Collar, schwarze Beinkleider, Seidenhut nach der zurückfolgenden Probe und Handschuhe 
von schwarzem Glace-Leder. 7m— 
Die Schärpe ist von schwarzer Rips= oder Atlasseide, 15 Centimeter breit, die über der 
linken Hüfte herabhängenden Doppelschleifen von gleicher Breite enden eine Handbreite über der 
ocklänge. 
  
Im Feld-Verhältniß: 
die Soutanelle, Mantel von schwarzem Tuch mit Mantelkragen und schwarzen Knöpfen, schwarze Beinkleider, 
schwarzen Filzhut nach obiger Probe, Handschuhe wie oben; zum Reiten: Handschuhe von weißem Waschleder; 
außerdem eine weiße Feldbinde mit dem rothen Kreuz nach dem durch die Ordre vom 19. November 1887 
gegebenen Muster, welche um den linken Oberarm anzulegen ist, sowie auf dem Marsche und in der Schlacht 
die violette Stola. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 21. Oktober 1890. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. W# 
Kriegsministerium. 1P2a Berlin den 3. November 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß weitere Mittheilungen den betreffenden Militärgeistlichen durch den katholischen Feldpropst der 
rmee zu eren weren 
ie Proben des Huies und der Feldbind d i - ilitãr- 
Oetonomie Beparoen de H Feldbinde befinden sich in der Proben-Sammlung des Militär 
No. 426/10. 90. C. 3. v. Kaltenborn. 
v. Kaltenborn. 
Nr. 273. 
⅞ !ê5½2½ Beschleunigte Ausbildung des Offizier-Ersatzes. 
Ji, um für die nächsten Jahre einen reichlicheren Zugang an Offizieren des Friedensstandes zu 
1. Auf den Kriegsschulen zu Potsdam, Hannover und Cassel sind im Februar 1891, auf den 
fünf anderen Hreposhule. im August 1891 abgekürzte ael ipdii Pebra einzurichten, daß 
ans en ersteren bis Wte Februar 1893, auf den letzteren bis einschließlich September 1893 
#9n rei solcher Kurse nacheinander stattfinden. Die zweite Reihe dieser Hef soll auf den vor- 
be. - bezeichneten Schulen im Oktober 1891, auf den anderen Schulen im April 1892, 
Wn–ihe-xis un 1662 bshiehungsweise im Januar 1893 beginnen. Das Kriegs- 
1| e * ungen derart zu treffen, daß im Frühjahr 1891 eine neunte Kriegs- 
3 ktober 1892 hat Mir das Kriegsministerium zu berichten, ob und in welchem Umfange 
eine Fortsetzu 5 ie i 
n “N7 SAelürhten # Kurse über den Februar beziehungsweise September 1893 
üheren Anordnungen in Bezug auf die innere Eintheil « ck 
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