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"7 Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter
s B *§BZ und Amis Wohnort ae und Ams- Wohnort
S des Schiedsgerichts arakter bz. ohnor arakter bz. ohn
28 # Beschäftigung Beschäftigung
16 KVII. Armeekorps) Danzig 4 Beist er 1. Stellvertreter
tegmüller, - ieper, -
Carnsson-Beu- Danzig Betriebsführer bei der Danzig
Inspektor Artillerie-Werkstatt
2. Stellvertreter ·
Klingroth, Danzig
Kasernen-Inspektor
2. Bessiger 1. Siluerneie
Weigel, - ehlhaber, ·
Maschinen-ugenieur Danzig Garnison-Bau- Danzig.
bei der Gewehrfabrik JIrnspektor —
2. Stellvertreter
arimont, Danzig
Lazareth-Inspektor
3. Beiter I. Stellvertreter
er, i ,
Schlosser bei der Danzig Sattler bei der Danzig
Artillerie-Werkstatt Artillerie-Werkstatt —
2. Stellvertreter
F Stelle zur Zeit unbesetzt
—5 1. Stellvertreter
ehrbaum, · ü ter,
Schmied bei der Danzig Arbeiter bei der Danzig
Artillerie-Werkstatt Gewehrfabrik
2. Stellvertreter,
Stelle zur Zeit unbesetzt
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht.
No. 397/10. 90. D. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium.
Gebeibüchern
.
ebeibu
Nach den koiegemnisterile Be
bei den Truppen
Wachtmeister abwärts, soweit für
in dnnn Llreie eine
vorräthig zu halten, da Faͤ
Eintritt da 8
No.
—
sondern jum
Es
Gesangbuches
zu belassen.
h aingeüh" ist, ein Exemplar
ändigen Gebrauch währe
sind demnach auch erkran
Nr. 276.
Verabreichung von Militär-Gesang= und Gebetbüchern.
Berlin den 31. Oktober 1890.
stimmungen über die Verabreichung und Beschaffung von Militär-Gesang= und
vom 2. Juli 1886 No.
344
ich verabreicht werden
» J6.A.2solliedemSoldatenvomFeldwebel
feine Konfession und für seine Muttersprache ein Militär-Gesang= und
esselben als etatsmäßiges Ausrüstungsstück, nicht nur für den Kirchgang,
nd der aktiven Dienstzeit, unentgelt
en.
kte Mannschaften bei ihrer Aufnahme in das Lazareth im Besitze des
Zum Gebrauch auf den Isolirstationen und für Mannschaften mit ansteckenden Leiden sind jedoch
220. 90. C. 3.
lie vorkommen können, in wel
8 Lazareth das mitgebrachte Gesangbuch
v. Kalten
entsprechende Anzahl von Gesangbüchern für Rechnung
born.
en kann.
es Etatskapitels 17 Dtel 5
welchen nach ärztlichem Ermessen den Kranken beim
nicht belassen werd