Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Berlin, den 9. September 1890. 
— 234 — 
im Werthbetrage von 20 Pfennig 
I. das ist bei einem Jahresarbeitsverdienst von mehr als 350 bis 550 Mark) 
in blauem Druck, - . 
im Werthbetrage von 24 Pfennig 
he III,. das ist bei einem Jahresarbeitsverdienst von mehr als 550 bis 850 Mark) 
in grünem Druck, 
im Werthbetrage von 30 Pfennig 
(Lohrkklase IV, das ist bei einem Jahresarbeitsverdienst von mehr als 850 Mark) 
in rothbraunem Druck 
herzustellen. 
Auf den Beitragsmarken ist die betreffende Kohnklasse durch dunkle römische Zahlen auf hellem 
Grunde, die Werthangabe durch helle arabische Zahlen und helle Buchstaben (Pf.) auf dunklem 
Grunde zu bezeichnen. 
. Die Beitragsmarken tragen den Reichsadler und enthalten auf einem weißen Streifen, welcher 
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die Marke 
der Lohnklasse 1 in der Mitte, 
der Lohnklasse II unten, 
der Lo huklasse III von links oben nach rechts unten, 
der Lohnklasse IV von links unten nach rechts oben 
durchzieht, 
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die Bezeichnung der ausgebenden Versicherungsanstalt mit lateinischen Buchstaben in 
schwarzem Druck. 
ür die nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. März 1890 (Deutscher Reichs- 
Anzeiger Nr. 71 vom 20. März 1890) errichteten 31 Versicherungsanstalten werden zum Zwecke des 
Auforucks auf die Beitrags= und Zusatzmarken (vergleiche unten I1) folgende Bezeichnungen fest- 
gesetzt: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Westfalen, Berlin, 
Sch zewi Hosten, Aeiuprooin Sachsen-Anhalt, Kamnover, Hessen-Nassau, Oberbayern, Nieder- 
bayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Kar#-. Sachsen, 
ruenag Bad, Gr. Hessen, Mecklenburg, Thüringen, Oldenburg, Braunschweig, Hansestädte, 
- ingen. 
rc. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
II. Zusatzmarken (Doppelmarken). 
Nachdem der Bundesrath sich damit einverstanden erklärt hat, daß von der besonderen Herstellun 
— des Reichs abgesehen, und statt dessen für jede Luab der besomer. 5 Delung 
· ergestellt wird, welche die Zusatzmarke mit einer Beitragsmarke d indet. 
wird hinsichtlich dieser Doppelmarke n bestimmt: ““ssse 
" Die Doppelmarke besteht aus zwei Abtheilungen. Sie zeigt auf dem linksseitigen 
in blauem Druck hergestellten Thiile die Beitragemerle der Lobn lasse II. Die nk asse 
2# durch eine dunkle römische Zahl (II) auf hellem Grunde, der Geldwerth von 20 fennig 
durch helle arabische Zahlen und helle Buchstaben (Pl.) auf dunklem Grunde bezeichnet. 
2 uf dem die Beitragsmarke von links unten nach rechts oben durchziehenden weißen Gireifen 
efindet sich der Name der ausgebenden Versicherungsanstalt mit enenihchen Buchstaben in 
schwarzem Druck. Der rechtsseitige Theil stellt in orangefarbenem Druck die einen Reichsadler 
A#altende Zusatzmarke zum Geldwerthe von 8 Pfennig dar. Auf dem hellen Grunde der 
u atzarle befinden sich oberhalb des Reichsadlers an der einen Seite der Buchstabe 2., 
z er andern Seite ber Buchstabe M. 6 Abkürzung für Zusatzmarke), unterhalb des 
eichsadlers auf der einen Seite die arabische Zahl B¾ auf der anderen die Buchstaben Pf. 
  
  
  
Das Reichs-Versicherungsamt. 
Dr. Bödiker. 
 
	        
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