Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Nr. 27. 
Bildung zweier neuen Armeekorps. 
Ich bestimme hiermit, daß mit dem 1. April 1890 nachstehende Formations= k. Aenderungen in Kraft treten: 
— 
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Zwei Armeekorps — das X VI. in Lothringen und das X VII. in Westpreußen — werden neu 
ebildet. · 
DasvaArmeekorpswitdderV.,dagleLderl.Armee-Jnfpcknonunterstellt. 
. Die Zusammensetzung und Standorte sind für das XIV., XV. und XVI. Armeekorps aus 
Anlage 1, für das I., II. und XVII. aus Anlage 2 ersichtlich. 
Die Stäbe und Verbände der Kavallerie-Divisionen des I. und XV. Armeekorps werden 
aufgelöst. Die I. und II. Landwehr-Inspektion kommen in Fortfall. Die III. Landwehr- 
Inspektion führt die Bezeichnung „Landwehr-Inspektion Berlin“. · 
nlage 3 ergiebt die Bezirks-Eintheilung und den Gebietsumfang für die vorgenannten Armee- 
korps. Die Garnison Dieuze verbleibt im Verwaltungsbereich des X V. Armeekorps, die Garnison 
Schlettstadt tritt in den des XIV. Armeekorps über. 
. Bei den unter 2 nicht genannten Armeekorps treten die aus Anlage 4 ersichtlichen Aenderungen 
in den Truppenverbänden und Standorten ein. · · » 
Die 15 vierten Infanterie-Bataillone werden in 5 neue Infanterie-Regimenter, wie folgt, 
zusammengefaßt (vergleiche auch Anlagen 1 und 2). 
„Infanterie-Regiment Nr. 140.“ 
I. Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Herwarth von Bittenfeld (1. West- 
fälischen) Nr. 13, 
II. Bataillon — bisher IV. Bataillon Niederrheinischen Füsilier-Regiments Nr. 39, 
III. Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 129; 
„Infanterie-Regiment Nr. 141.“ 
Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments von Grolman (1. Posenschen) Nr. 18, 
II. Bataillon — bisher IV. Bataillon 5. Westfällschen Infanterie-Regiments Nr. 53, 
III. Pataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Graf Schwerin (3. Pommerschen) 
r. 14; 
„7. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 142.“ 
ataillon — bisher IV. Bataillon 4. Badischen Infanterie-Regiments Prinz Wilhelm 
r. 112, · 
II. Bataillon — bisher IV. Bataillon 5. oische Infanterie-Regiments Nr. 11 
3 
III. Pataillon — bisher IV. Bataillon 6. Badischen Infanterie-Regiments Kaiser Friedrich III. 
r. ; 
— 
„Infanterie-Regiment Nr. 143.“ 
Bataill on — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Graf Barfuß (4. Westfälischen) 
II. Batailon — bisher IV. Bataillon Füsilier-Regiments von Gersdorff (Hessischen) Nr. 80, 
III. Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments von Wittich (3. deaS en) Nr. 83; 
— 
„Infanterie-Regiment Nr. 144.“ 
· EITHER 46 IV. Bataillon Infanterie-Regiments Freiherr von Sparr (3. West- 
Bata#llon — bisher IV. Bataillon Füsilier-Regi sii H . 
(Hol)qllzollernl chen)) illon Füsilier-Regiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern 
III. Bataillon — bisher IV. Bataillon 5. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 65. 
Das 7. Badische Infanterie-Regiment Nr. 142 trägt die Großherzoglich Badischen 
Hoheits-Abzeichen, die Waffenröcke mit gelben Schulterklappen, ohne Vorstoß an den Aermel- 
batien: Die übrigen 4 Regimenter erhalten die allgemein vorgeschriebenen Preußischen 
niforms-Abzeichen, die Infanterie-Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 mit gelben Schulter- 
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