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Untere Höhere Stellen
Verwaltungs- Verwaltungsbehörde Untere Sitz des ür den Umtau
behörde in Sinze 355 Verwaltungsbehörden Schg der *
im Sinne des s. 16141.F. 13, 22 und 112 im Allgemeinen OQuittungskarten
Ortspolizeibehörde, Der Regierungspräsi 1) In Städten vonDie Kreisstadt Die Ortspolizei-
bz. in größeren Or= dent; für die Genehmi- mefr als 10 000 Ein- sodes Kreises, bz.|behörden; in —
ten die Vorstände gung statutarischer Be= wohnern die Gemeinde-die Oberamtsbezirke ren Städten die
der Poli neireviere Endngen der Pro= vorstände. inden ohenzo“ ern- Vorstände der Po-
und Distrikte 2c. bz.] vinzialverbände der b) Im Uebrigen die schen Landen. lizeireviere und Di-
die Vorstände der Oberpräsident. Landräthe. strikte rc.
selbstständigen
Gutsbezirke.
Bürgermeister Die Regierung; für Die Bürgermeister. Birkenfeld. Durch die Bür-
bz. Gemeindevor= die Genehmigung sta- germeister in den
à tädten Birkenfeld,
stände.
tutarischer Bestimmun-
der Regierung als
ertreterin des Land-
armenverbandes das
Staatsministerium,
Departement des In-
nern.
Oberstein und Idar
durch die Schöffen.
Ortspolizeibehörde,
z. die Vorstände
der selbstständigen
Gutsbezirke, in
größeren Orten die
orstände der Po-
lizeireviere und Di-
strikte rc.
Ortspolizei= und
Gemeindebehörden.
Der Regierungspräsi-
dent; für die Genehmi-
ung statutarischer Be-
fünmnungen der Pro-
vinzialverbände der
Oberpräsident.
Die Herzogliche Re-
ferung Ablheilungdes
nnern.
a) In Städten von
mehr als 10 000 Ein-
wohnern die Gemeinde-
vorstände.
b) Im Uebrigen die
Landräthe.
a) In Städten von
mehr als 10 000 Ein-
wonern die Gemeinde-
vorstände.
b) Im Vebrigen die
Hersoglichen Kreis-
direktionen.
Die Kreisstadt
iedes Kreises.
Für jeden Kreis
des Landes wird ein
Schiedsgericht er-
richtet mit dem Sitz
in der betreffenden
Kreishauptstadt.
Die Ortspolizei-
behörden; in größe-
ren Städten die
Vorstände der Po-
lizeireviere und Di-
strikte rc.
Die Ortspolizei=
behörden.