Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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7 8 9 10 11 
Untere Höhere Stellen 
Verwaltungs- Verwaltungsbehörde Untere Sitz des ü 
bbehäörde im Sime 250 Verwaltungsbehörden Schlechdenr für den Umtausch 
im Sinnẽ des 8. 161 88. 13, 22 und 112 im Allgemeinen Quittungskarten 
Ortspolizei- Der Regierungs- a) In Städten von Kreisstadt jedes Die Orts- 
behörde bz. die Vor= präsident, soweit es sich pef als 10 000 Ein-MHKreises. behörden; in größe- 
stände der selbste um die Genehmigung wohnern, sowie in den- ren Städten die 
ständigen Guts- Vorstände der 
bezirke; in größeren 
Städten die Vor- 
stände der Polizei- 
reviere, Distrikte rc. 
Die Gemeinde- 
vorstände bz. Bür- 
germeister. 
i In pot 
er Magistrat; au 
dem Lande die Land- 
rathsämter. Für den 
Schloßbezirkder Re- 
sidenzstadt Bücke- 
  
besirint Stadthagen 
andrathsamt 
Stadthagen-Hagen- 
burg. 
In den Städten 
der Magistrat; in 
den ländlichen Be- 
sickendi Fürstlichen 
erwaltungsämter. 
ür den Schloß- 
ezirk Detmold das 
Fürstliche Hof- 
marschallamt. 
Zur Beglaubi- 
gung von Bschein 
gungen (§. 161) sind 
auch die Ortsvor- 
stände befugt. 
* 
  
  
statutarischer Bestim- 
er Provinzial- 
verbände handelt, der 
mungen 
Oberpräsident. 
Der Landesdirektor. 
Die Landesregierung. 
„Die Fürstliche Re- 
gierung. 
  
wel 
Städteordnun 
Städten, für 
e die revidirte 
vom 
24. Juni 1858 gilt — 
mit usnehe der im 
§. 27 Ab 
atz 2 der 
Kreisordnung vom 
6. Mai 1884 bezeich- 
neten Städte — die 
Gemeindevorstände. 
b) Im Uebrigen die 
Landräthe. 
Magistrat, 
Die Kreis- 
amtmänner. 
In den Städten der 
auf dem 
Lande die Landraths- 
ämter. Für den Schloß- 
bezirk der Residenzstadt 
B 
B 
1 
. 
l 
  
uͤckeburg das Fürst- 
liche Landrathsamt 
ückeburg-Arensburg; 
ür den Schloßbezirk 
u Stadthagen das 
Landrathsamt Stadt- 
hagen-Hagenburg. 
In den Städten der 
Magistrat. in den länd- 
lichen Bezirken die 
Fürstlichen Verwal- 
tungsämter. 
Pyrmont. 
Bückeburg. 
Delmold. 
  
  
Polizeireviere, Di- 
strikte rc. 
Orts- 
bürgermeister, bz. 
ein Beigeordneter. 
In den Stadt- 
bezirken durch die 
agistrate, in den 
Landrathsamts- 
bezirken durch die 
Landrathsämter bz. 
durch die von diesen 
Behörden zubezeich- 
nenden Stellen. 
In den Städten 
der Magistrat; in 
den ländlichen Be- 
jirken die Fürst- 
ichen Verwaltungs- 
ämter; für den 
Schkoßbezirk zu 
Detmold das Fürst- 
liche acbpebs 
amt. 
 
	        
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