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Untere Höhere Stellen
Verwaltungs- Verwaltungsbehörde Untere Sitz des ü
bbehäörde im Sime 250 Verwaltungsbehörden Schlechdenr für den Umtausch
im Sinnẽ des 8. 161 88. 13, 22 und 112 im Allgemeinen Quittungskarten
Ortspolizei- Der Regierungs- a) In Städten von Kreisstadt jedes Die Orts-
behörde bz. die Vor= präsident, soweit es sich pef als 10 000 Ein-MHKreises. behörden; in größe-
stände der selbste um die Genehmigung wohnern, sowie in den- ren Städten die
ständigen Guts- Vorstände der
bezirke; in größeren
Städten die Vor-
stände der Polizei-
reviere, Distrikte rc.
Die Gemeinde-
vorstände bz. Bür-
germeister.
i In pot
er Magistrat; au
dem Lande die Land-
rathsämter. Für den
Schloßbezirkder Re-
sidenzstadt Bücke-
besirint Stadthagen
andrathsamt
Stadthagen-Hagen-
burg.
In den Städten
der Magistrat; in
den ländlichen Be-
sickendi Fürstlichen
erwaltungsämter.
ür den Schloß-
ezirk Detmold das
Fürstliche Hof-
marschallamt.
Zur Beglaubi-
gung von Bschein
gungen (§. 161) sind
auch die Ortsvor-
stände befugt.
*
statutarischer Bestim-
er Provinzial-
verbände handelt, der
mungen
Oberpräsident.
Der Landesdirektor.
Die Landesregierung.
„Die Fürstliche Re-
gierung.
wel
Städteordnun
Städten, für
e die revidirte
vom
24. Juni 1858 gilt —
mit usnehe der im
§. 27 Ab
atz 2 der
Kreisordnung vom
6. Mai 1884 bezeich-
neten Städte — die
Gemeindevorstände.
b) Im Uebrigen die
Landräthe.
Magistrat,
Die Kreis-
amtmänner.
In den Städten der
auf dem
Lande die Landraths-
ämter. Für den Schloß-
bezirk der Residenzstadt
B
B
1
.
l
uͤckeburg das Fürst-
liche Landrathsamt
ückeburg-Arensburg;
ür den Schloßbezirk
u Stadthagen das
Landrathsamt Stadt-
hagen-Hagenburg.
In den Städten der
Magistrat. in den länd-
lichen Bezirken die
Fürstlichen Verwal-
tungsämter.
Pyrmont.
Bückeburg.
Delmold.
Polizeireviere, Di-
strikte rc.
Orts-
bürgermeister, bz.
ein Beigeordneter.
In den Stadt-
bezirken durch die
agistrate, in den
Landrathsamts-
bezirken durch die
Landrathsämter bz.
durch die von diesen
Behörden zubezeich-
nenden Stellen.
In den Städten
der Magistrat; in
den ländlichen Be-
jirken die Fürst-
ichen Verwaltungs-
ämter; für den
Schkoßbezirk zu
Detmold das Fürst-
liche acbpebs
amt.