Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

— 268 — 
Quittung. 
Umstehende Mark. Pf., 
in Worttenen7 
habe ich aus der Postkasse erhalten. 
(Des Empfängers Name——. 
(Des Empfängers Stan2) 
Es wird hierdurch unter Beidrückung des Dienstsiegels bescheinigt?), daß obige OQuittung 
  
von de udu....... 
eigenhändig vollzogen worden ist. 
den 189. 
(Dienstsiegel.) 
*) Die Bescheinigung ist von einem bei der Zahlung nicht betheiligten, zur Fuhrung eines öffentlichen Siegels 
berechtigten Beamten unter Beidrückung des Dienstsiegels auszustellen. 
Der Beglaubigung der Unterschrift bedarf es nicht, · 
u)wenndieQuittungselbstvoneinerössentlichanehökdeodereinemzucFührungeiMJössenulchen 
Siegels berechtigten Beamten unter Beidrückung des Dienstsiegels vollzogen ist, « 
b) wenn die Versicherungsanstalt, welche die Anweisung ausgestellt hat, bei der Ausstellung der Anweisung 
auf die Beglaubigung der Unterschrift verzichtet hat.
	        
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