Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Altersversicherung. 
Versicherungsanstalt VNV 
Rentenquittung.) 
  
in Worten 
habe ich für den Monat 
  
  
*) (Des Empfängers Name: 
(Des Empfängers Stand 
  
Es wird hierdurch unter Beidrückung des Dienstsiegels bescheinigt, 
1. daß obige Quittung von de 
  
zu eigenhändig vollzogen worden ist, 
2.**) daß 
1. 
  
  
am 1uen 189. am Leben gewesen ist Isindl. 
„, den 189. 
(Dienstsiegel.) 
#4) Der Beglaubigung der Unterschrift bedarf es nicht, wenn die Quittung selbst von einer öffentlichen Behörde 
vbdFr einem zur Führung eines öffentlichen Siegels berechtigten Beamten unter Beidrückung des Dienstsiegels 
vollzogen ist. · 
*) Zu vollziehen von dem Rentenberechtigten, sofern zu seinen Händen zu zahlen ist, anderenfalls von 
derjenigen Person, welche an seiner Statt die Zahlung in Empfang nimmt (Vormund, Mle er ꝛc.). 
**) Auszuflillen mit dem Namen des Rentenberechtigten, soweit an seiner Statt eine andere erfor (Vormund, 
Pfleger r2c.) die Zahlung in Empfang nimmt, anderenfalls zu durchstreichen.
	        
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