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Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 27. Oktober 1890.
Nr. 285.
Abänderung der Anleitung für den Beobachtungs-Dienst. Berlin 1889.
Auf Seite 27, Zeile 16 bis 18 von oben sind die eingeklammerten Worte: „aber auch bei Friedensübungen
beinen Offizier, da im Kriege für diesen Dienst keine Offiziere vorhanden sind" zu streichen.
No. 538/10. 90. A. 2. v. Falckenstein.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 31. Oktober 1890.
Nr. 286.
Zulage für Zeugsergeanten.
grnmen, die in Folge Beaufsichtigung von Civilarbeitern der Attilleriedepots wegen entfernter Lage
der Arbeitsstellen von ihren Wohnungen die Mittagsbeköstigung außerhalb ihres Haushalts suchen müssen,
erhalten für jeden der betreffenden Arbeitstage eine Zulage von 50 Pf.
Die Verrechnung hat seitens der Artilleriedepots bei Kapitel 37 Titel 15 zu erfolgen.
No. 1095/0. 90. D. 2. Müller.
Kriegsministerium. ·
affen-Departement. Berlin den 31. Oktober 1890.
Nr. 287.
Vorschrift über das Stempeln der Handwaffen.
Die vorbezeichnete Vorschrift ist neu gedruckt worden und wird den Kommandobehörden 2c. in der nach dem
Druckvorschriften-Etat erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugesandt
werden.
J. A.
No. 798/10. 90. D. 1. Hencke.
Kriegsministerium. «
Central-Abtheilung. Berlin den 5. November 1890.
Nr. 288.
Verkaufspreis für das Rezulatf- über die Annahme, Ausbildung und Prüfung von Kandidaten zu den
Stellen des höheren Militär-Verwaltungsdienstes vom 2. Juli 1868. — Neuabdruck von 1890. —
Das Regulativ nebst Ausführungsbestimmungen ist von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler
& Sohn, Berlin 8W., Kochstraße Nr. 68—70 bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von 15 Pf. zu beziehen.
No. 653/10. 90. K. M. Haberling.