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Armee-- Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
24. Jahrgang. Berlin den 2. Dezember 1890. Nr. 25.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 289.
Gedenkfeier des vor 250 Jahren erfolgten Regierungsantritts des Großen Kurfürsten.
Heute vor 250 Jahren bestieg Mein Ahnherr, der Große Kurfürst, den Thron Seiner Väter. Sein Regie-
rungsantritt bedeutet für Mein Haus und Preußen den Aufschwung zu politischer Macht, zur Wohlfahrt
und zu hohen geistigen Bestrebungen; die Schaffung eines stehenden Heeres legte den Grund zu der militärischen
Machtentfaltung des Staates.
Ich habe die Feldzeichen, welche aus jener glorreichen Zeit in der Armee vorhanden sind, hier um
das Denkmal des Großen Kurfürsten versammelt, damit sie die Erinnerung wachrufen an Seine Thaten und
an diejenigen Seines Heeres. Diese Thaten konnten nur vollbracht werden durch den Geist der Treue, der
Gottesfurcht, des Gehorsams und der Tapferkeit, welchen der Große Kurfürst in Seinem Heere zu erwecken
und zu erhalten wußte.
Dieser Geist ist durch mehr als zwei Jahrhunderte Eigenthum des Heeres geblieben; auf ihm beruht
die Größe und Stärke des Vaterlandes; ihn zu bewahren und zu pflegen ist auch heute noch die heiligste
Pflicht der Armee und im Hinblick auf den großen Kurfürsten von Brandenburg und Sein ruhmreiches Heer
soll und wird jeder Einzelne Meiner Armee dieser Pflicht eingedenk bleiben.
Berlin den 1. Dezember 1890.
Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 1. Dezember 1890.
Vorstehende Allerhöchste Nabinets Ordre wird auf Allerhöchsten Befehl zur Kenntniß der
Armee gebracht.
No. 11/12. 90. K. M. v. Kaltenborn.
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