Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Armee-- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
24. Jahrgang. Berlin den 2. Dezember 1890. Nr. 25. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.44 88 Abonnirt kann werden: Iberhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68 
Bei Letzterer erlolg, auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Betes der Treis derselben richtet sich nach der Anzahl 
iae Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Rummern noch 
beonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, un 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 289. 
Gedenkfeier des vor 250 Jahren erfolgten Regierungsantritts des Großen Kurfürsten. 
Heute vor 250 Jahren bestieg Mein Ahnherr, der Große Kurfürst, den Thron Seiner Väter. Sein Regie- 
rungsantritt bedeutet für Mein Haus und Preußen den Aufschwung zu politischer Macht, zur Wohlfahrt 
und zu hohen geistigen Bestrebungen; die Schaffung eines stehenden Heeres legte den Grund zu der militärischen 
Machtentfaltung des Staates. 
Ich habe die Feldzeichen, welche aus jener glorreichen Zeit in der Armee vorhanden sind, hier um 
das Denkmal des Großen Kurfürsten versammelt, damit sie die Erinnerung wachrufen an Seine Thaten und 
an diejenigen Seines Heeres. Diese Thaten konnten nur vollbracht werden durch den Geist der Treue, der 
Gottesfurcht, des Gehorsams und der Tapferkeit, welchen der Große Kurfürst in Seinem Heere zu erwecken 
und zu erhalten wußte. 
Dieser Geist ist durch mehr als zwei Jahrhunderte Eigenthum des Heeres geblieben; auf ihm beruht 
die Größe und Stärke des Vaterlandes; ihn zu bewahren und zu pflegen ist auch heute noch die heiligste 
Pflicht der Armee und im Hinblick auf den großen Kurfürsten von Brandenburg und Sein ruhmreiches Heer 
soll und wird jeder Einzelne Meiner Armee dieser Pflicht eingedenk bleiben. 
Berlin den 1. Dezember 1890. 
Wilhelm. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. Dezember 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Nabinets Ordre wird auf Allerhöchsten Befehl zur Kenntniß der 
Armee gebracht. 
No. 11/12. 90. K. M. v. Kaltenborn. 
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