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Armee-
Garnison Truppentheil Bemerkungen
korps
Heidelberg 2. Badisches Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm I.
Nr. 110. II. Bataillon.
XIV. Freiburg i. Br. 5. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 113.
ülhausen i. E. 7. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 142.
III. Bataillon.
Straßburg i. E. 6. Königlich Sächsisches Infanterie-Regiment Nr. 105.
XV. Infanterie-Regiment Nr. 132.
XVI.Metz 4. Magdeburgisches Infanterie-Regiment Nr. 67.
’. Thorn Infanterie-Regiment von Borcke (4. Pommersches)
« · r..·.ataillon.
Danzig Infanterie-Regiment Nr. 128. I. Bataillon.
Kriegsministerium.
Berlin den 7. Dezember 1890.
Nr. 299.
Abänderung der Vorschrift für die Verwaltung der Artilleriedepots.
Unter Abänderung des §. 309 der Vorschrift für die Verwaltung der Artilleriedepots wird bestimmt, daß
die eigenhändige Quittung über die Löhne der Civil-Arbeiter und Arbeiterinnen bei den Artilleriedepots in
Wegfall zu kommen hat.
Der zur Zahlung kommandirte Zeug= oder euerwerks-Offizier bescheinigt die Richtigkeit der statt-
gefundenen Zahlung auf den Dagelchnslien Puns nrer ise de *
„In meiner Gegenwart gezahlt“,
wodurch bekundet wird, daß der gezahlte Tu genwart gezah
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— trag den zum Empfang wirklich berechtigten Personen eingehändigt
Den Oeldempfängern ist auf Verlangen Einsicht in die Tagelohnslisten zu gestatten.
No. 984/10. 90. D. 2. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium.
Berlin den 9. Dezember 1890.
Nr. 300.
Kommandos von Maunschaften zu den Heweee Spandan, Erfurt, Danzig und zur Munitions=
abrik Spandau.
Der die vorbezeichneten Kommandos bet . .
reffende Erlaß vom 6. . J. No. 89. A. 2. — Armee-
Verordnungs-Blatt für 1889 Seite 132 wird iah die . * 546
Zu 1. die Lurschen der aus auswärtigen Garnisonen zu den Unterrichts-Kursen kommandirten aff iere
g en in Verpflegung ihrer Truppentbeile. Die Gebührnisse (Löhnung, Löhnungszuschuß,
————–ee en sind seiten der Truppentheile im Voraus mit dem Sate
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verkehr selbständig zu fühnen. en. Die Offiziere haben den dieserhalb erforderlichen Schrift