Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

— 278 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Armee- 
Garnison Truppentheil Bemerkungen 
korps 
Heidelberg 2. Badisches Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm I. 
Nr. 110. II. Bataillon. 
XIV. Freiburg i. Br. 5. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 113. 
ülhausen i. E. 7. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 142. 
III. Bataillon. 
Straßburg i. E. 6. Königlich Sächsisches Infanterie-Regiment Nr. 105. 
XV. Infanterie-Regiment Nr. 132. 
XVI.Metz 4. Magdeburgisches Infanterie-Regiment Nr. 67. 
’. Thorn Infanterie-Regiment von Borcke (4. Pommersches) 
« · r..·.ataillon. 
Danzig Infanterie-Regiment Nr. 128. I. Bataillon. 
Kriegsministerium. 
Berlin den 7. Dezember 1890. 
Nr. 299. 
Abänderung der Vorschrift für die Verwaltung der Artilleriedepots. 
Unter Abänderung des §. 309 der Vorschrift für die Verwaltung der Artilleriedepots wird bestimmt, daß 
die eigenhändige Quittung über die Löhne der Civil-Arbeiter und Arbeiterinnen bei den Artilleriedepots in 
Wegfall zu kommen hat. 
Der zur Zahlung kommandirte Zeug= oder euerwerks-Offizier bescheinigt die Richtigkeit der statt- 
gefundenen Zahlung auf den Dagelchnslien Puns nrer ise de * 
„In meiner Gegenwart gezahlt“, 
wodurch bekundet wird, daß der gezahlte Tu genwart gezah 
i 
— trag den zum Empfang wirklich berechtigten Personen eingehändigt 
Den Oeldempfängern ist auf Verlangen Einsicht in die Tagelohnslisten zu gestatten. 
No. 984/10. 90. D. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. 
Berlin den 9. Dezember 1890. 
Nr. 300. 
Kommandos von Maunschaften zu den Heweee Spandan, Erfurt, Danzig und zur Munitions= 
abrik Spandau. 
Der die vorbezeichneten Kommandos bet . . 
reffende Erlaß vom 6. . J. No. 89. A. 2. — Armee- 
Verordnungs-Blatt für 1889 Seite 132 wird iah die . * 546 
Zu 1. die Lurschen der aus auswärtigen Garnisonen zu den Unterrichts-Kursen kommandirten aff iere 
g en in Verpflegung ihrer Truppentbeile. Die Gebührnisse (Löhnung, Löhnungszuschuß, 
————–ee en sind seiten der Truppentheile im Voraus mit dem Sate 
- u senden. izi s. ...- - 
verkehr selbständig zu fühnen. en. Die Offiziere haben den dieserhalb erforderlichen Schrift 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.