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Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin, den 23. November 1890.
Nr. 309.
Neuabdruck der Marschgebührniß-Vorschrift vom 22. Februar 1887.
Von der Marschgebührniß-Vorschrift und den bisher bieczt ergangenen Tekturen Nr. 1—62 ist in Folge
Verbrauchs der Bestände derselben ein Neuabdruck veranlaßt worden. »
Dieser Abdruck einschließlich Tekturen kann von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler
& Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70 bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von
70 Pf. für das geheftete und 90 Pf. für das gebundene Exemplar bezogen werden.
No. 450/11. 90. B. 3. Stockmarr.
Kriegeministerium. 1
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 24. November 1890.
Nr. 310.
Dienstordnung für das Militär-Reitinstitut.
Die Dienstordnung für das Militär-Reitinstitut erhält folgende Berichtigungen: «
1. Seite 26. Im dritten Absatz des Ziffer 1 des §. 15 ist hinter dem Worte „beziehen“ einzuschalten:
„an Stelle der beim Truppentheil zurückzurechnenden einen leichten Ration“
2. Ebendaselbst. Hinter den Worten „schwere Ration“ ist statt des Kommas ein Punkt zu setzen.
Die Worte „und für das bic einschließlich Anmerkung“ sind zu streichen.
3. Ebendaselbst. Die Ziffer 2 des §. 15 ist ganz zu streichen.
4. Ebendaselbst. Die Ziffern 3 und 4 des §. 15 sind in 2 und 3 abzuändern.
Tekturen werden zunächst nicht ausgegeben. ·
No. 260/11. 90. A. 3 v. Falckenstein.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 25. November 1890.
Nr. 311.
Kriegsfeuerwerkerei.
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*8W d nd 4hei und zum Anhange zur Kriegsfeuerwerkerei Theil I gelangen Lekturen
Die erforderlich Abdrü ' -.
Behördenuytexuwschlqg ugehenk rforderliche Zahl von Abdrücken wird den betreffenden Kommando= 2c
ie in diesen Tekturen erwähnten Zeichnungen sind als Lekturen zum Atlas der riegsfeuerwerkerei
I. Theil und zum Atlas des A # Ddr « - — ·. .
nach Fertigflellung derselben Unhanse er Kriegsfeuerwerkerei I. Theil aufgestellt; die letzeren werden sogleich
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Krie eministerium. — ——
Departement Er das Invalidenwesen.
Berlin den 29. November 1890.
312.
ur die in den 2. gerlea der Erleuchtung in den militärischen Strafanstalten.
za die in den Tarifen 1 und 1I des Erleuchtungsmaterialien-Etats I (Beilage 9 der Garnison-Verwaltungs=
7 aedn bezeichnelen Petroleumlampen in den Kasernements der Arbeile Ablg-iungen sn die in Een
Vorschrift,beze ha llnd Tlll boes Erleuchtungematerialien-Etats (Anlage 19 der Militär-Strafvollstreckungs-
renner solche vonel3 mem’an miaeni en Festungsgefängnissen 2c. sind fortan statt der bisherigen Rund-
zugesetzt. Die angemeldeten Abänderungsosten sind den Wirthschaftsfonds der betreffenden Intendanturen
Für die Arbeiter-Abtheilungen sind die im A -V i 5 i
kunfe väür die Akbeite-eber —— i m Armee-Verordnungs-Blatt Seite 23 und 24 veröffentlichten
Krifel · » aßgebend. Die in der Militär-Strafvollstreckungs-Vorschrift
beimlhen Hrise perden bei Ausgabe von Leliicen durd andere ersetzt werden. spol P