Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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285 — 
4 und 5 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur einer Armee, 
1 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Wagen eines kommandirenden Generals, 
15 bis 43 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Stabswache bei einem Generalkommando, 
5 und 6 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Wagen eines Infanterie= oder Kavallerie-Divisions- 
ommanden 
rs, 
5 und 6 zur Ausrüstungs-Nachweisung für den Wagen eines Infanterie= oder Kavallerie-Brigadestabes, 
.16 und 17 zur Ausrüstungs-Nachweisung für einen Infanterie-Regimentsstab. 
36 bis 39 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Infanterie-Bataillon, ausgerüstet mit 1 sechsspännigen 
Bataillons-Patronenwagen, 
. 28 bis 30 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Infanterie= oder Jäger-(Schützen-) Bataillon, aus- 
gerüstet mit 4 zweispännigen Kompagnie-Patronenwagen 
. 40 bis 57 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Kavallerie-Regiment, ausgerüstet mit Eskadron-Pack- 
wage 
n 2 
.9 zur zerstunhe Rachweilung für die Patronenwagen einer Kavallerie-Division, 
16 bis 20 zur Au i 
srüstungs-Nachweisung für den Kommandeur der Trains bz. Kommandeur der Etappen- 
rains, 
. 40 bis 67 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Proviant-Kolonne, 
28 bis 46 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Fuhrpark-Kolonne, 
1 und 2 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Feld-Bäckerei-Kolonne, ausgerüstet mit 20 bz. 30 
Backöfen, 
20 bis 38 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Pferde-Depot, 
23 bis 34 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Sanitäts-Detachement, 
22 bis 29 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Feld-Lazareth, · 
14 bis 16 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur eines Armeekorps, 
6 und 7 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Pd Sntendantur einer Division, 
9 bis 12 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Kriegskasse eines Armeekorps, 
22 bis 24 zur Ausrüstungs-Nachweisung für das Feld-Haupt-Proviantamt eines Armeekorps, 
9 bis 11 zur Ausrüstungs-Nachweisung für das Feld-Bäckereiamt eines Armeekorps, 
12 und 13 zur Ausrüstungs-Nachweisung für das Feld-Proviantamt einer Division, 
7 zur Ausrüstungs-Nachweisung für einen Etappen--Inspekteur, 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
11 bis 14 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur einer Etappen-Inspektion, 
8 bis 11 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur einer Militär-Eisenbahn-Direktion, 
29 bis 42 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Etappen-Bäckereikolonne (nebst Reserve-Bäcker- 
Detachements), 
. 1 und 2 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Reserve-Bäckerei-Kolonne, 
10 bis 15 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Train-Kolonne eines Lazareth-Reserve-Depots, 
. 8 und 9 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Ersatz-Pferde-Depot, 
. 8 und 9 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Central-Pferde-Depot, · 
.IbiöszurSchußtafean2desSchußtafekSammelhefteöundzurGebrauchgschußtafelfürdtefchwere 
Feldkanone C/73 bz. C/73/88 
B. 16 bis 22 zur Mliitär-Strafvollstreckungs-Vorschrift, 
60 bis 64 zur Dienstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen, 
. 24 bis 26 zu den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-Stellen bei den 
Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, 4 
1 bis 3 zu den Nachrichten, betreffend die Anstellung von verabschiedeten Offizieren, welchen die Aussicht 
auf Anstellung im Civildienst Allerhöchsten Orts verliehen worden ist.
	        
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