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285 —
4 und 5 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur einer Armee,
1 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Wagen eines kommandirenden Generals,
15 bis 43 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Stabswache bei einem Generalkommando,
5 und 6 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Wagen eines Infanterie= oder Kavallerie-Divisions-
ommanden
rs,
5 und 6 zur Ausrüstungs-Nachweisung für den Wagen eines Infanterie= oder Kavallerie-Brigadestabes,
.16 und 17 zur Ausrüstungs-Nachweisung für einen Infanterie-Regimentsstab.
36 bis 39 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Infanterie-Bataillon, ausgerüstet mit 1 sechsspännigen
Bataillons-Patronenwagen,
. 28 bis 30 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Infanterie= oder Jäger-(Schützen-) Bataillon, aus-
gerüstet mit 4 zweispännigen Kompagnie-Patronenwagen
. 40 bis 57 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Kavallerie-Regiment, ausgerüstet mit Eskadron-Pack-
wage
n 2
.9 zur zerstunhe Rachweilung für die Patronenwagen einer Kavallerie-Division,
16 bis 20 zur Au i
srüstungs-Nachweisung für den Kommandeur der Trains bz. Kommandeur der Etappen-
rains,
. 40 bis 67 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Proviant-Kolonne,
28 bis 46 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Fuhrpark-Kolonne,
1 und 2 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Feld-Bäckerei-Kolonne, ausgerüstet mit 20 bz. 30
Backöfen,
20 bis 38 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Pferde-Depot,
23 bis 34 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Sanitäts-Detachement,
22 bis 29 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Feld-Lazareth, ·
14 bis 16 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur eines Armeekorps,
6 und 7 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Pd Sntendantur einer Division,
9 bis 12 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Kriegskasse eines Armeekorps,
22 bis 24 zur Ausrüstungs-Nachweisung für das Feld-Haupt-Proviantamt eines Armeekorps,
9 bis 11 zur Ausrüstungs-Nachweisung für das Feld-Bäckereiamt eines Armeekorps,
12 und 13 zur Ausrüstungs-Nachweisung für das Feld-Proviantamt einer Division,
7 zur Ausrüstungs-Nachweisung für einen Etappen--Inspekteur,
11 bis 14 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur einer Etappen-Inspektion,
8 bis 11 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Feld-Intendantur einer Militär-Eisenbahn-Direktion,
29 bis 42 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Etappen-Bäckereikolonne (nebst Reserve-Bäcker-
Detachements),
. 1 und 2 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Reserve-Bäckerei-Kolonne,
10 bis 15 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Train-Kolonne eines Lazareth-Reserve-Depots,
. 8 und 9 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Ersatz-Pferde-Depot,
. 8 und 9 zur Ausrüstungs-Nachweisung für ein Central-Pferde-Depot, ·
.IbiöszurSchußtafean2desSchußtafekSammelhefteöundzurGebrauchgschußtafelfürdtefchwere
Feldkanone C/73 bz. C/73/88
B. 16 bis 22 zur Mliitär-Strafvollstreckungs-Vorschrift,
60 bis 64 zur Dienstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen,
. 24 bis 26 zu den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-Stellen bei den
Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, 4
1 bis 3 zu den Nachrichten, betreffend die Anstellung von verabschiedeten Offizieren, welchen die Aussicht
auf Anstellung im Civildienst Allerhöchsten Orts verliehen worden ist.