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2. Die Namen der zu den Lehrkursen zu kommandirenden Lilbiere sio der SInfanterie Schiesschule
bis 14 Tage vor Beginn jedes Kusus von den Truppentheilen mitzutheile
Für jeden Stamm-Unteroffizier, Lazarethgehülfen und Gemeinen - (ausließlich Burschen der
iOffziere der Lehrstufe ), und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Infanterie-
Schießschule einzusenden:
a) Das Nationale.
bleibt unausgefüllt
b) Ein Verzeichni sch' Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke (das im Muster nicht Zutreffende .
Anlage 5. Anlage 6. Anlage 7.
c) Eine Nach weisung aus welcher sich die Gebührnisse des Kommandirten an Klein-Beklei-
dungsstücken, Bekleidungszuschuß, Sohlenaufnähegeld etc. für die Dauer der Kommandos
ergeben.
Mit dieser Nachweisung zugleich, ist der bezügliche Geldbetrag der Infanterie-Schieß-
schule mittellt Postanweisung zu übersenden.
Die Nachweisung ist doppelt auszufertigen. Die eine Ausfertigung bleibt bei der
Infanterie-Schießschule, die andere wird, mit Empfangsbescheinigung versehen, dem betreffenden
Truppentheil zurückgesandt.
2) Der bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig. ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage III
der F. Tr. O.) für den Rückmarsch von Spandau.
e) Eine zinn wie solche in der Instruktion! zur Ausfuhrung der ärztlichen Rapport- und
Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf Seite 3
Muster 9 — beschrieben ist.
Die sämmtlichen unter 3 aufgeführten Papiere ect. sind derart abzusenden, daß sie bei der
Infanterie-Schießschule 14 Tage vor Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen.
Die Burschen der zu den Lehranstalten kommandirten Offiziere sind der Infanterie- Schießschule
nicht zu überweisen. Vergl. Nr. 5 und VIII, 3.
V. Bekleidung und Ausrüstung.
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Jedem Kommandirten [Offizierburschen s. unter Nr. 51 sind an Bekleidungs= und Ausrüstungs-
stücken mitzugeben:
2 Feldmützen (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze),
5 Waffenröcke (möglich
2 Drillichjacken (dem kunee, zier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock; den Mann-
schaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden Drillich-
jacken 1 Bluse),
2 Halsbinde
2 Tu chhosen möglichst neue),
einene Hose,
2 Drillichhosen,
2 Unterhosen,
1 Mantel,
1. Paar Tuchhandschuhe (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 2 Paar Lederhandschuhe),
2 Paar vollkommen gute Stiefel (keine Schuhe),
2 Paar Sohlen nebst Flecken, Beschlagg und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf-
sind nur den zur Stamm-Kompa ommandirten mitzugeben und für die
3 Hemden Kommandirten der Infanterie-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden),
3 Hemden (darunter ein neues),
1 Helm bz. Ichato mit Zubehör (ohne Haarbusch),
1 Dornister mit Zubehör *)
1 Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß,
*) Die Tornister der Gemeinen sind mit neuem Bodentheil (A. K. O. v. 12. 12. 89) zu versehen.