Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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2. Die Namen der zu den Lehrkursen zu kommandirenden Lilbiere sio der SInfanterie Schiesschule 
bis 14 Tage vor Beginn jedes Kusus von den Truppentheilen mitzutheile 
Für jeden Stamm-Unteroffizier, Lazarethgehülfen und Gemeinen - (ausließlich Burschen der 
iOffziere der Lehrstufe ), und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Infanterie- 
Schießschule einzusenden: 
a) Das Nationale. 
  
bleibt unausgefüllt 
b) Ein Verzeichni sch' Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke (das im Muster nicht Zutreffende . 
Anlage 5. Anlage 6. Anlage 7.  
 
c) Eine Nach weisung aus welcher sich die Gebührnisse des Kommandirten an Klein-Beklei- 
 
dungsstücken, Bekleidungszuschuß, Sohlenaufnähegeld etc. für die Dauer der Kommandos 
ergeben. 
Mit dieser Nachweisung zugleich, ist  der bezügliche Geldbetrag der Infanterie-Schieß- 
schule mittellt Postanweisung zu übersenden. 
Die Nachweisung ist doppelt auszufertigen. Die eine Ausfertigung bleibt bei der 
Infanterie-Schießschule, die andere wird, mit Empfangsbescheinigung versehen, dem betreffenden 
Truppentheil zurückgesandt.  
2) Der bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig. ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage III 
der F. Tr. O.) für den Rückmarsch von Spandau. 
e) Eine zinn wie solche in der Instruktion! zur Ausfuhrung der ärztlichen Rapport- und 
Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf Seite 3 
Muster 9 — beschrieben ist. 
Die sämmtlichen unter 3 aufgeführten Papiere ect. sind derart abzusenden, daß sie bei der 
Infanterie-Schießschule 14 Tage vor Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen. 
Die Burschen der zu den Lehranstalten kommandirten Offiziere sind der Infanterie- Schießschule 
nicht zu überweisen. Vergl. Nr. 5 und VIII, 3. 
  
  
 
 
                              V. Bekleidung und Ausrüstung. 
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Jedem Kommandirten [Offizierburschen s. unter Nr. 51 sind an Bekleidungs= und Ausrüstungs- 
  stücken mitzugeben: 
2 Feldmützen (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze), 
5 Waffenröcke (möglich 
2 Drillichjacken (dem kunee, zier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock; den Mann- 
schaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden Drillich- 
jacken 1 Bluse),  
2 Halsbinde 
2 Tu chhosen möglichst neue), 
einene Hose, 
2 Drillichhosen, 
2 Unterhosen, 
1  Mantel, 
1. Paar Tuchhandschuhe (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 2 Paar Lederhandschuhe), 
2 Paar vollkommen gute Stiefel (keine Schuhe), 
2 Paar Sohlen  nebst Flecken, Beschlagg und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf- 
 sind nur den zur Stamm-Kompa ommandirten mitzugeben und für die 
3 Hemden Kommandirten der Infanterie-Schießschule  nur auf Erfordern zu übersenden), 
3  Hemden (darunter ein neues), 
1 Helm bz. Ichato mit Zubehör (ohne Haarbusch), 
1  Dornister mit Zubehör *) 
1 Leibriemen mit Säbeltasche  und Schloß, 
  
*) Die Tornister der Gemeinen sind mit neuem Bodentheil (A. K. O. v. 12. 12. 89) zu versehen.