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Anlage 4.
— Z u s a m m e n s t e l l u n g
der für die Kommandos zu den Unteroffizier-Uebungskursen in Spandau, sowie auf den bei Darmstadt und Falkenberg maßgebenden Bestimmmungen.
Die Kurse beginnen am 10. September und endigen am 21. Oktober
Die Kommandirten haben im Laufe des 9. September in ihren Bestimmungsorten einzutreffen.
Die Abfindung der
Zusammenstellung
Kommandos zu den Unteroffizier-Uebungskursen in Spandau, sowie auf den Schießplätzen
bei Darmstadt und Falkenberg maßgebenden Bestimmungen.
I. Beginn und Beendigung der Kurse.
21. Oktober.
habe im Laufe de Septembe Bestimmungsorten
II. Auswahl der Unteroffiziere und Gemeinen.
1. Die Unteroffiziere sollen im gefechtsmäßigen Schießen gefördert werden. Sie erhalten
eine sorgfältige Unterweisung in Anfertigung, Aufstellung und im Bedienen gefechtsmäßiger
Ziele Herstellen und Bedienen der Kriegsfeuer. Ueber die Sicherheitsmeßregeln welche jedes
Gefechtsmäßige Schießen erfordert, findet eingehender Unterricht statt. Die Unteroffiziere sind
seiner über die Obliegenheiten des Schießunteroffiziers einer Kompagnie zu belehren und beie
vorhandener Zeit und Gelegenheit im Schulschießen, namentlich in Betreff der besonderen
Uebungen der Unteroffiziere weiterzubilden. · .
Es sind nur Unteroffiziere mit Gewehr, also keine Feldwebel und Vizefeldwebel, zu kommandiren.
Die Kapitulations-Erneuerungen sind vor Antritt des Kommandos zu erledigen.
Die zu kommandirenden Gemeinen (Arbeiter und Handwerker) sind lediglich zur Ausführung
von Arbeiten bestimmt.
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. Dieselben sind so auszuwählen,
daß sie während der Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen.
Unmittelbar vor Abmarsch der Mannschaften sind vieselben nach Anleitung des §. 62 der Dienst-
anweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 8. April 1877 ärztlich zu untersuchen.
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen werden.
III. Ueberweisung.
Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind auszustellen:
a) Das Nationale nach ,Anlage 5
b) ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke (das im Muster nicht Zutreffende
bleibt unausgefüllt),
c) der bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage II
der F. Tr. O.) für den Rückmarsch, vollständig ausgefertigte
4) eine Zählkarte, wie solche in der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und
Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf Seite 3,
Muster 9 — beschrieben ist.
2. Sämmtliche Ueberweisungspapiere (auch der Kommandirten für Darmstadt und Falkenberg)
müssen am 1. Setember
bei der Infanterie-Schießschule in Spandau eingehen und werden nach
beendetem Kommando von den Kommandirten zur Truppe mitgenommen.
Die Abfindung der Kommandirten mit Klein-Bekleidungsstücken ist vor Antritt des Kommandos
für die ganze Dauer desselben zu regeln.
IV. Bekleidung und Ausrüstung.
1.J edem Kommandirten
sind an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken mitzugeben:
2 Feldmützen (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze),
2 Waffenröcke
1 Drillichjacke (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock),