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2 Halsbinden,
2 Tuchhosen,
1 Drillichhose,
2 Unterhosen,
1n He handschuhe dem n 2
aar Lederhandschuhe dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen,
2 Paar vollkommen gute Stiefel deins Schuhe), zuraheßun
2 Hemden,
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch,, . .
1 Tornister mit Zubehör") (die Unteroffiziere ebenfalls Mannschaftstornister mit Schnallen),
1 Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß, -
2 Mantelriemen,
1 Brotbeutel,
1 Feldflasche,
1 Säbeltroddel,
2 vordere Patronentaschen (die Unteroffiziere ebenfalls Mannschaftstaschen),
1 Rintere Fatronentasse (die Unteroffiziere ebenfalls Mannschaftstaschen),
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1 Kochgeschirr mit Zubehör,
1 Gewehr mit 1 Gewehrriemen,
1 Mündungsdeckel,
1 Schraubenzieher,
1 Seitengewehr,
1 WMischstrick,
1 Soldbuch,
1 Lesangbuch,
1 Schießbuch, '
1 kleiner Spaten nebst Futteral (auch den Unteroffizieren),
den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse, die vorderen
Patronentaschen und Spaten kommen für die Hornisten und Lazarethgehülsen in Wegfall).
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden
Inhabers versehen sein.
V. Marschangelegenheiten.
Sämmtliche Mannschaften haben für die Hin= und Rückreise, wei angängig, die Eisenbahn
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benutzen und sind dementsprechend von ire Truppentheilen für die Hin= und Rückreise Vaie
III le) mit Militär-Fahrscheinen zu versehen
. Die Kosten für den Marsch von der Garnison nach dem Kommandoort werden Leitens der
Infanterie-Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommando-
ührern einen Ausweis über die Höhe des vng lten Marschkosten-Vorschusses misiugeben, damit
iese der Infanterie-Schießschule über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können.
VI. Geldverpflegung.
Die kommandirten Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für Rech-
nung des Etats-Kapitels 24 Löhnung von der Infanterie-Schießschule, und zwar
vom 11. September bis Ende Oktober.
Es beziehen ferner von der Infanterie-Schießschule: *
die Unteroffiziere 6 Kx und die Gemeinen (ausschließlich Oekonomie-Handwerker) 3./#4 Zu-
lage monatli
. Der Infanterie-Schießschule ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, Kenntniß zu geben.
*) Siehe Fußnote auf S. 293.