Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

Zu 24. 
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zu Cassel als Militär-Bibliothek nach Mainz 
und mit der bisberigen Garnison-Bibliothek daselbst vereinigt, 
Karlsruhe als Militär-Bibliothek nach Rastatt, 
Straßburg i. E. - - Hagenau 4 
die bisherigen Filial-Bibliotheken zu Pfalzburg und Bitsch als Militär-Bibliothek nach Saarburg. 
Ferner wird die bisherige Provinzial-Bibliothek der Artillerie zu Breslau der bisherigen Divisions= 
Bibliothek daselbst einverleibt. Die Bestände der bisherigen Provinzial-Bibliothek der Artillerie 
zu Hannover werden zunächst zur Ergänzung der bisherigen Divisions-, künftigen Militär= 
Bibliothek daselbst verwendet; die dann noch verbleibenden Mäer 2c. haben den Grundstock zu 
einer in Celle neu zu errichtenden Militär-Bibliothek zu bilden. 
Wegen Ueberführung 2rc. der Bestände der vorerwähnten Bibliotheken nach den neuen 
Bibliothekorten haben die betreffenden Generalkommandos das Erforderliche zu veranlassen. 
Die durch diese Ueberführungen 2c. entstehenden Transportkosten sind aus den für 1890/91 in 
den Korpszahlungsstellen-Etats vom Ausgabekapitel 35 zur Unterhaltung der betreffenden Militär= 
Bibliotheken ausgeworfenen Geldmitteln zu bestreiten. 
Eine Verwaltungs-Ordnung für die Militär-Bibliotheken wird in der nächsten Zeit zur 
Verausgabung gelangen. Die Instruktion für die Verwaltung der Divisions= bz. Kriegsschul- 
Bibliotheken vom 12. März 1873 tritt alsdann außer Kraft. 
Die Besetzung der Zeugsergeantenstellen für den Gewehraufseher-Dienst bei den Artillerie= 
depots erfolgt nach den bestehenden bezüglichen Bestimmungen mit Unteroffizieren der Infanteric, 
in erster Linie mit Halbinvaliden. 
II. Weitere Bestimmungen in Gemäßheit des Reichshaushalts-Etats. 
Die bei einzelnen Formationen eintretenden Aenderungen in den Etatsstärken 2c. ergeben die 
Friedens-Verpflegungs-Etats bz. Verpflegungs-Etats. 
Die den Unteroffizieren rc. bei den Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen seither gewährte Zu- 
lage ist auch für 1890/91 zahlbar. 
Die Adjutanten der Oberquartiermeister, der Stabsoffizier und der Adjutant der Militär-Schieß- 
schule erhalten eine zweite leichte Ration. Für den Vorstand des Artilleriedepots Cassel und für 
einen Assistenten der Militär-Schießschule ist eine leichte Ration zuständig. 
. Zwecks Berittenmachung der zum Militär-Reit-Institut kommandirten Offiziere der fahrenden 
Artillerie ist der Etat desselben um 19 Pferde erhöht. Für diese Offiziere ist fernerhin nur 
ein Dienstpferd mitzugeben. Die darüber hinaus von den Feld-Artillerie-Regimentern z. Z. 
kommandirten Pferde treten in den Etat des Militär-Reit-Instituts über; die Feld-Artillerie= 
Regimenter haben dafür Krümperpferde einzustellen. 
  
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. Während der Herbstübungen erhält bei jedem Infanterie= und Jäger-Bataillon sowie bei jeder 
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heung ein Sanitäts-Offizier im Falle der Selbstbeschaffung bz. Ermiethung 
ines Reitpferdes für jeden Tag vom Verlassen der Garnison bis zur Beendigung der Uebungen 
en Stelle der Vorspann-Vergütung eine Entschädigung in Höhe der vom Bundesrath festgesetzien 
Tagessätze für einspänniges Fuhrwerk, außerdem eine leichte Ration und Quartier für das Pferd. 
Da leter wird beim Milikär-Transport des Truppentheils für Rechnung des Militärfonds mit 
ri. 
Für die befechtsschihühungen im Gelände 2c. sind zuständig für 
ekopszszss? 
das Gar . . 48000.«. 
I.Armeekorps..............36000- 
l. - ..... 36 000 
III 36 000 
IV. 36 O00 = 
V. 36 000 -- 
VI - 43 000 = 
. 50 0O000 
F##n- 50000 
IX 40 000 = 
XI. 858000
	        
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