Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Saämmtliche Mannschaften — aussch 
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5. Etwaige Gehaltsabzüge der als 
Von den zu jedem Lehrkursus kommandirten Selond-Lieulenant 
Die Burschen der sämmtlichen zu den 
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VI. Zuweisung der Belleidungs= und Ausrüstungsstücke. sic 
i ·« ·« ihre sä iche lei - Ausrüstungsstücke 
Die Unterofsiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs- und · i 
bz. Waffen ete mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum 
Truppentheil zurück. · ··».· 
Der? March der Kommandirten erfolgt im zweiten Anzuge; der bessere Anzug sowie die übrigen 
  
Bertleidungs= 2c. Stücke (siehe V 1 u. 2) werden im Tornister verpackt bz. von dem Manne 
persönlich mitgebracht. 
VII. Marsch-Angelegenheiten. 
Die Kosten für die Hin= und Rückreise der Offiziere werden von dem Truppentheil gezahlt und 
liquidirt, welchem der Offizier angehört. . 4 4 
5 . lepüch derjenigen aus den Garnisonen Berlin und Potsdam — 
haben für die Din= und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn zu benutzen und sind dement- 
sprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe IV. 3. ) mit Militärfahr= 
scheinen zu versehen. 
Die Kosten für den Marsch von der Garnison bis Spandau werden seitens der Militär-Schießschule 
gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommandoführern einen Ausweis über 
die Höhe des gezahlten Marschkostenvorschusses mitzugeben, damit diese der Militär= Schießschule 
über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können. 
VIII. Geldverpflegung 2c. 
Die zu den Lehrlursen kommandirten Offiziere empfangen das Gehalt von ihren Truppentheilen. 
Die lommandirten Hülfslehrer sowie Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils 2c. und 
erhalten für Rechnung des Etats-Kapitels 24 Gehalt bz. Löhnung von der Militär-Schießschule, 
und zwar: 
a) die als Hülfslehrer kommandirten Offiziere vom 1. März bis einschließlich Oktober; 
b) die zum Stamm der Militär-Schießschule lommandirten Unteroffiziere für die Dauer dieses 
Kommandos; .·. » 
c)die9)kannschaftenfowiedieBurfchenderalsHülfslehrcrkommandirtenOfnztcte für 
die Dauer ihres Kommandes, und zwar von dem auf den Beginn des Kommandos 
folgenden Monatsdrittel ab bis zum Ablauf des Monatsdrittels, in welchem das Kommando 
endet. 
Es beziehen ferner von der Militär-Schießschule: 
a) die Offiziere eine monatliche Zulage von 75 ¾4 als Hauptmann und von 45 „K. als 
Lieutenant; wegen Ergänzung derselben für die aus auswärtigen Garnisonen kommandirten 
Offiziere bis zur Höhe der Kommandozulage während der beiden ersten Monate des Kom- 
mandos siehe §. 45, letzter Absatz der Friedens-Besoldungsvorschrift; 
) die für Rechnung des Etatskapitels 24 besoldeten Offiziere der Infanterie und der Eisenbahn= 
Truppen außerdem die Tischgelder aus dem Etatskapitel 35; 
I) die Unteroffiziere 6.. und die Gemeinen (ausschl. Oekonomie-Oandwerker und Offizierburschen) 
3. . Zulage monatlich. 
är Schießschule ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung 
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, Kenntniß zu geben. 
3 Hülfslehrer kommandirten Offiziere sind der Militär-Schiehschule 
unter Angabe der zu den verschiedenen Fonds zu leistenden Beiträge spätestens 7 Tage vor Eintreffen 
der Kommandirten in Spandau mitzutheilen. Denjenigen Offizieren, über welche die bezügliche 
Mittheilung bis zu dem gedachten Zeitpunkt nicht erfolgt ist, wird nur der bestimmungsmößige 
Abzug zur Kleiderkasse gemacht. Die von den Offizieren einzubehaltenden Gehaltsabzüge werden 
nach der letzten Gehaltszahlung bz. am Schluß des Etatsjahres an die Truppentheile insoweit 
abgeführt, als die betr. Offiziere nicht Mitglieder des deutschen Ofsizier-Vereins sind. Andernfall 
finden die Erlasse vom 8. Mai bz. 27. November 1881 — Nr. 314. 1. und 159. 11. M. O. D. 3 — 
Anwendung, 
E / erhalten einige Kasernenquartier. 
Wohnung außerhalb der Kaserne überlassen. 
h Lehrkursen kommandirten Ofsiziere erhalten das Garnison= 
brotgeld für Spandau von ihren Truppentheilen. siziere erh 
Den übrigen Offizieren bleibt die Wahl ihrer
	        
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