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do
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. Sämmtliche Mannschaften haben für die Hin= und Nückreise, soweit angängig, die Eisenbahn zu
dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen,
gute Stiefel (keine Schuhe),
Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch),
mit Zubehör 5),
mit Säbeltasche und Schloß,
Unterosfiziere ebenfalls Mannschaftstaschen)),
EENNNNNNNN—————
Spaten nebst Futteral (auch den Unteroffizieren),
den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse, die vorderen
Batronenkaschen und Spaten kommen für die Hornisten und den Lazarethgehülfen in
de
gfall).
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden
Inhabers versehen sein.
V. Marschangele genheiten.
benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe
III le) mit Militär-Fahrscheinen zu versehen.
Die Kosten für den Marsch von der Garnison nach dem Kommandoort werden seitens der
Militär-Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommando-
führern einen Ausweis über die Hühe des gezahlten Marschkosten-Vorschusses mitzugeben, damit
diese der Militär-Schießschule über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können.
VI. Geldverpflegung.
. Die kommandirten Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für Rech-
nung des Etats-Kapitels 24 Löhnung von der Mililär-Schießschule und zwar
vom 11. September bis Ende Oktober.
Es beziehen ferner von der MilitärSchiehschule: !*“
die Unteroffiziere 6 /7 und die Gemeinen (ausschließlich Oekonomie-Handwerker) 3½ Zu-
lage monatlich.
. Die Militär-Schießschule ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, Kennluiß zu geben.
*) Siehe Fu
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ßnote auf S. 49.
is 6. 9. 90 Gewehre 88 noch nicht überwiesen sein, so fallen hier Patrontaschen, Gewehr mit
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*) So . 9.
Gewehrriemen, Mündungsdeckel und Schraubenzieher aus; dieselben werden sodann in Lockstedt bz. Wahn empfangen.