4%
##–-
. Die Kommandirungen h
zu erfolgen.
— 60 —
. chaften:
Zur Uebung 1800. Mannschaf Darunter für den Stamm 1890/91:
I. Armeekorps 2 Utoffz. — Tamb. 1 Horn. 30 Gemeine 1 Utoffz. — Tamb. 1 Horn. Gemeine.
1 * 2 * — — - 30 - - — -
— - 7 -
l - 2 - - 1
III. - 3 z n —. 30 O7 1 = 1 — 7 OD
IV. - 3 - 1 = —. - 30 7 1 - 1 - — - 7
V. - 3 - — : - 30 - 1 : — " — - 7 -
VI. = 2 11 30 1 — !
VII. - 2 - 1 = 1 - 30 1 - — - 1 -
VIII. 2 - 1 - — 30 - 1 - — - — -
IX. - 3 1 — 30 1 1 — 7 -
X. - 2 1 — 30 - 1 = 11 — 7 O
I. * 3 1 * — * 45 * 1 * – t"ê — 9 "
XII. (Kal. Sächs.) 3 - 1 - — 2 45 - 1 - — - — -
XIII. (Kal. Württb.) 2 - 1 = — = 28 1 : — -
XIV. Armeekorps 2 1--. 28 - 1 — — 6
XV. * 2 * 1 - "J 28. "° 1 2 — — -
XVI. * 2 — - 1 - 26 - — - — - 1 - 3
XVII. - 2 — — - 28 1 — 1 z -
- . - B. 2
Summe 40 Utoffz. 12 Tamb. 4 Horn. 528 Gemeine 76 Utoffz. 4 Tamb. 4 Horn. 112 Gemeine.
Die provisorischen Generalkommandos wollen sich wegen Gestellung der auf das XVI. bz. XVIl.
Armeekorps entfallenden Mannschaften mit den betreffenden Provinzial-Armeekorps benehmen. *“
, er Zusammentritt des Lehr-Infanterie-Bataillons findet in diesem Jahre am 12. April katt.
Die Kommandirungen haben nach Maßgabe der Bestimmungen vom 28. Januar 1889 — Armee-
Verordnungs-Vlatt Seite 26 — zu erfolgen. Letztere werden nur dahin abgeändert, daß unter Abschnitt V
„Bekleidung und Ausrüstung“
Ziffer 1 auf Seite 28
vordere Patrontaschen,
1 Gewehr,
1 Mündungsdeckel,
1 Visirkappe,
2 Gewehrriemen,
1 Schraubenzieher und
10 Exerzirpatronen
zu streichen, dagegen
jeder Kommandirte mit 2 Mantelriemen auszustatten ist, ferner · 4
hintere Patrontaschen 37 nur den Unteroffizieren und Spielleuten mitzugeben sowie
die Tornister der Gemeinen mit neuem Bodentheil (Allerhöchste Kabinels-Ordre vom
" 12. Dezember 1889) zu versehen sind.
Diie Tornister der zum Stamm 1889/90 gehörigen Gemeinen werden bei dem Lehr-Infanterie-
Bataillon abgeändert werden. Demselben sind zu diesem Zweck von den betressenden Truppentheilen für den
Tornister 50 Pfennig zu zahlen.
No. 161/2. 90. A. 2. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 22. Februar 1890.
Nr. 49.
Formation der Gewehr-Prüfungs-Kommission für 1890.
aben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht sowie der beigefügten Bestimmungen
Es ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Beruf zu kommandirenden Gemeinen ihrem
Handwerk gewachsen sind
ind.
No. 281/2. 90. D. 1. v. Verdy.