für die Ueberweisung der durch Militärgerichte Veru
gefängnisse und Fest
6s
III. Uebersicht
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rtheilten an die Festungs-Gefangenanstalten, Festungs-
A. Festungs-Gefangenanstalten und Festungsstuben Gefangenanstalten.
Bei Nr. 1 ist zuzusetzen hinter 1 „und 17“,
5 hinter 15 „und 16“.
B. Festungsgefängnisse.
ezeichnun
Armee- Bezeichnung des Gerichts, Angabe B ie 8 Bemerkungen
. r emer
. - .. . Festungs-
lorps welches verurtheilt hat der Strafdauer gesängmsses
Garde — —. Spandau Bemerkung
ist zu streichen.
I.„Gericht der Kommandantur Danzig“ — — —
„Gericht der Kavallerie-Division“
ist zu streichen.
II. „Colberg“
„Gericht der Kommandantur Thorn“ „desgl. „Graudenz“ Bemerkung
ist zu streichen. ist zu streichen. ist zu streichen.ist zu streichen.
XV. Korps-Gericht, Gericht der 30. Division Ohne Rücksicht auf Straßburg i. E.
und des Gouvernements Straßburg i. E.] die Strafdauer.
Gericht der 31. Dinision. desgl. Rastatt.
i
XVI. Korps-Gericht, Gericht der 33. und Ohne Rücksicht Straßburg i. E. —
34. Division, des Gouvernements Metz auf die
und der Kommandantur Diedenhofen. Strafdauer.
XVII.
Korps-Gericht, Gericht der 35. und
36. Division, der Kommandanturen
Danzig und Thorn.
Ohne Rücksicht
Strasdauer.
Graudenz.