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Krankenwärter erfolgt wie im aktiven Dienststande aus
Kapitel 29, Militär-Medizinalfonds.
Ueber die Uebungen der Krankenwärter des Beurlaubten-
standes ist, unter Vorschlägen für zukünftige Einrichtung der-
selben, seitens der Korpsärzte an die Medizinal-Abtheilung
des Kriegsministeriums zum 1. Dezember 1891 zu berichten.
Geschäftszimmer-Servis.
34. Für die Landwehr-Uebungs-Bataillone ist der tarif-
mäßige Geschäftszimmer-Servis eines Linien-Infanterie-
Bataillons auf die Uebungsdauer zuständig.
III. Ersatz-Neserve.
35. Für die Ausbildung der Ersatz-Reservisten sind die
.beiliegenden Bestimmungen maßgebend.
36. Den Jägern sind thunlichst nur scharfsichtige Mann-
schaften zu überweisen.
Bei der Auswahl der für die Pioniere zu stellenden Ersatz-
Reservisten ist auf besonders kräftige Körperbeschaffenheit und
den bürgerlichen Beruf der Mannschaften hinsichtlich ihrer
Eignung zur Ausbildung als Pioniere zu rücksichtigen.
In erster Linie sind bei der Auswahl — möglichst bis
zur Höhe von etwa 30 Prozent — Flußschiffer, Schiffbauer
und sonstige des Fahrens auf dem Wasser kundige Leute,
soweit sie nicht der seemännischen oder halbseemännischen Be-
völkerung angehören, zu berücksichtigen. Der deutschen Sprache
nicht mächtige Ersatz-Reservisten sind den Pionieren, soweit
angängig, nicht zuzuweisen.
Hinsichtlich der Auswahl der beim Train Uebenden ist zu
beachten, daß nur solche Mannschaften zur Einziehung gelangen,
welche ihrer häuslichen Beschäftigung nach mit Wartung und
Pflege von Pferden vertraut sind.
37. Der Beginn der ersten (zehnwöchigen) Uebung ist bei