Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

an die Aebungsformationen. 
29 
Anlage 4. 
.. 
stärkerer oder schwächerer Abtheilungen, sowie bei Verstärkung der vorhandenen 
eine weitergehende Gestellung von Osffizieren und Mannschaften des- Feiedensstandes 
verfügt werden. 
Eine weitere 
estellung von Aerzten und Lazarethgehülfen, als 
Standort von Truppentheilen ist, deren Aerzten bz. Lazrthgehürfen der fragliche 
werden könnte. 
sind abzuge!t 
Lazarethz 
gehülfen # 
und Landwehr. 
1—1 
(Die uintelnen 
Kompa 
n. . 
Fälsqegllllkltaqsq 
  
ge ben: J 
außerdem 
1 Zahlmeister- 
Aspirant als 
Rechnungs- 
führer. 
1 Fiuewwerka 
zier, 
3 Fhererler. 
Bemerkungen 
Für diejenigen Bataillone, welche aus mehr als vier 
Kompagnien bestehen, ist ein zweiter Schreiber und ein 
zweiter Zahlmeister-Aspirant zu gestellen; außerdem für 
diejenigen Bataillone, welche nicht in einer Garnison des 
Truppentheils üben, ein Geschutzrohrarbeiter. 
Die Kompagnien sind hierbei etwa in Friedens- 
stärke gedacht. 
Die Kompagnie ist hierbei e eiwa in Friedensstärke 
  
  
1 Trompeter. 
Der rohärzt- 
liche Däs ist, 
soweit an- 
gängig, durch 
einen Roßarzt 
desselben 
Standortes 
mit zu 
versehen. 
Die Generalkommandos haben den Train= Bataillonen 
die Jsorderliche Zahl aus den zum Verkauf bestimmten, 
für diese Zwecke aber noch geerigneien. Dienstpferden der 
Kavallerie und Artillerie zu Überwei - 
kommando des III. Armeekorps hat h zuvor mit dem 
Generalkommando des Gardekorps wegen UUeberweisung 
der bei diesem noch verfügbaren Pferde für das Bran- 
denishe Train-Bataillon Nr. 3 in Verbindung zu 
etzen 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.