Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

an die Aebungsformationen. 
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Anlage 4. 
.. 
stärkerer oder schwächerer Abtheilungen, sowie bei Verstärkung der vorhandenen 
eine weitergehende Gestellung von Osffizieren und Mannschaften des- Feiedensstandes 
verfügt werden. 
Eine weitere 
estellung von Aerzten und Lazarethgehülfen, als 
Standort von Truppentheilen ist, deren Aerzten bz. Lazrthgehürfen der fragliche 
werden könnte. 
sind abzuge!t 
Lazarethz 
gehülfen # 
und Landwehr. 
1—1 
(Die uintelnen 
Kompa 
n. . 
Fälsqegllllkltaqsq 
  
ge ben: J 
außerdem 
1 Zahlmeister- 
Aspirant als 
Rechnungs- 
führer. 
1 Fiuewwerka 
zier, 
3 Fhererler. 
Bemerkungen 
Für diejenigen Bataillone, welche aus mehr als vier 
Kompagnien bestehen, ist ein zweiter Schreiber und ein 
zweiter Zahlmeister-Aspirant zu gestellen; außerdem für 
diejenigen Bataillone, welche nicht in einer Garnison des 
Truppentheils üben, ein Geschutzrohrarbeiter. 
Die Kompagnien sind hierbei etwa in Friedens- 
stärke gedacht. 
Die Kompagnie ist hierbei e eiwa in Friedensstärke 
  
  
1 Trompeter. 
Der rohärzt- 
liche Däs ist, 
soweit an- 
gängig, durch 
einen Roßarzt 
desselben 
Standortes 
mit zu 
versehen. 
Die Generalkommandos haben den Train= Bataillonen 
die Jsorderliche Zahl aus den zum Verkauf bestimmten, 
für diese Zwecke aber noch geerigneien. Dienstpferden der 
Kavallerie und Artillerie zu Überwei - 
kommando des III. Armeekorps hat h zuvor mit dem 
Generalkommando des Gardekorps wegen UUeberweisung 
der bei diesem noch verfügbaren Pferde für das Bran- 
denishe Train-Bataillon Nr. 3 in Verbindung zu 
etzen