1. Die Ersatz-Reservisten sind im Allgemeinen dazu be-
stimmt, im Kriege frühzeitig als Ersatz nach dem Kriegsschau-
platz nachgesendet zu werden. Es kommt daher darauf an, sie
bereits im Frieden an Mannszucht zu gewöhnen, sie marsch-
fähig und mit dem Gebrauch der Waffe vertraut zu machen.
(F. O. Einl. 1—4.)
Da sie zu selbständigen Truppenkörpern nicht zusammen-
gezogen werden, so ist es ihre Aufgabe, im Rahmen eines
durchgebildeten Truppentheils ihren Dienst zu erfüllen; bei
ihrer Ausbildung ist daher der Hauptwerth auf ihre Einzel-
Ausbildung zu legen. Bajonettfechten ist überhaupt nicht,
Turnen nur insoweit zu betreiben, als es die feldmäßige
Durchbildung erfordert; eine Uebung des nur Parademäßigen
ist ausgeschlossen.
2. Bei der Infanterie und den Jägern ist auf die
Gefechts -Ausbildung besonderer Werth zu legen. Im
Uebrigen müssen am Schluß der ersten Uebung die Ersatz-
Reservisten der Infanterie und der Jäger befähigt sein, im
Zuge zu exerziren und in diesem Nahmen Verwendung zu
finden. Bei der zweiten und dritten Uebung sind die Kom-
pagnieschule und die verschiedenen Zweige des Felddienstes
mit ihnen durchzunehmen.
Zum Garnisonwachtdienst sind dieselben bei jeder Uebung
nur einmal heranzuziehen.