Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

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3. Für die Schießübungen der Ersatz-Reservisten der In- 
fanterie sind folgende Festsetzungen maßgebend: 
a) Im Allgemeinen. In Bezug auf das Erfüllen 
der Bedingungen, wo solche gestellt sind, gelten die 
Bestimmungen der Nr. 103, in Bezug auf den An- 
zug die der Nr. 91 und 143 der Schießvorschrift für 
die Infanterie 1889. 
Für die vorbereitenden Uebungen zum gefechts- 
mäßigen Schießen, welche bereits während der ersten 
Einziehung vorzunehmen sind, sowie für das gefechts- 
mäßige Schießen mit scharfen Patronen bei späteren 
Einziehungen gelten die im VII. Abschnitt der ge- 
dachten Schießvorschrift gegebenen Grundsätze. 
b) Im Besonderen. 
I. Uebung (45 Patronen). 
Vorübung. Bedingungen zu 3 Schuß. 
  
Nr. Meter. Anschlag. Scheibe. Bedingungen. Bemerkungen. 
  
1100 4idewo. Ningscheibe 3 Tresser, 1 Strich, Hr 
.——— 9 
stehend - - 3Tressek,1Spieel, Patron-Hm 
100 Ringscheibe g 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 aufgelegt inge, Pweuen ns ". 
stehend - « . Er öllung aller 
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4 150 sechend Ringscheibe 3 Tresser, 21 Ringe. schrei 
aufgelegt
	        
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