Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1891.
Nr. 83.
Einführung des Halfterriemens bei der Feld-Artillerie.
Ar Stelle der Halfterkette gelangt für die Feld-Artillerie der Holtereiemen aus fettgarem Leder, wie solcher
bei der Kavallerie im Gebrauch ist, zur Einführung mit der Maßgabe, daß derselbe zur feldmarschmäßigen,
jedoch nicht zur Parade-Ausrüstung gehört.
Für den Garnison= und Schießplatz-Gebrauch werden die Halfterketten bei der Feld-Artillerie bei-
behalten; die Fortschaffung derselben zu den Schießübungen bleibt den Truppen überlassen.
ür die Anbringung des Halfterriemens an der Halfter wird den Feld-Artillerie-Truppentheilen eine
bezügliche Anleitung zugehen.
No. 5 3/2. 91. D. 2 v. Kaltenborn.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 17. März 1891.
Nr. 84.
Verrechnung der Bekauntmachungskosten aus Anlaß des öffentlichen Verdingungsverfahrens.
Es liegt Veranlassung vor, darauf aufmerksam zu machen, daß Bekanntmachungskosten, welche bei den
Korps-Bekleidungsämtern aus Anlaß der Beschaffungen 2c. für die Truppen durch öffentliche Ausschreibung
entstehen, gemäß §. 5,5 der Verdingungsvorschrift zu verrechnen sind.
Ueber stattgehabte Abweichungen darf für die Vergangenheit — bis zum Schluß des Etats-
jahres 1890/91 — hinweggesehen werden.
J. V.
No. 40/3. 91. B. 3. Erfling.
Kriegsministerium. J
Departement für das Invalidenwesen. Nr. 85 Berlin den 19. März 1891.
r. .
Aenderung der Anlage D zu den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen
bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, und der dazu gehörigen Ergänzung.
Es sind zu streichen:
In der Anlage D:
Ziffer II, 1 Kalkulatur-Assistenten;
Ziffer II, 7 und Ziffer II, 11.
In der Ergänzung zu Anlage D
Seite 2 Ziffer II,7 und 11;
11
l. 11 I
12 II 1
J. V
No. 133/3. 91. C. 3. v. Livonius.
Kriegsministerium.
Departement für das Invalidenwesen. Nr. 86 Berlin den 20. März 1891.
Militär-Kirchenbücher.
Die nach dem Allerhöchsten Erlasse vom 30. Mai 1868 und den Ausführungsbestimmungen des Kriegs-
ministeriums und des Ministeriums der geislichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten vom 29. Obteher
1868 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 217 für 1868) in jeder Garnison für die gesammte evangelische Mili-