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Zu diesem Behuf legt der Besitzer des Pferdes der für
die Entscheidung zuständigen Stelle einen pflichtmäßigen Bericht
vor, enthaltend alle ihm bekannten, auf den Todes= bezw.
Unglücksfall bezüglichen Umstände, die auf die Beurtheilung der
Frage, ob ein Verschulden vorliegt, von Einfluß sein können;
ferner die Angabe, ob das Pferd vor Eintritt des Unglücksfalles
dienstbrauchbar war. Die entscheidende Stelle überweist diesen
Bericht und die nach §§ 12 bezw. 13 aufgenommene Verhand-
lung nebst Nationale der Offizier-Pferde-Kommission zur
Prüfung und schriftlichen Begutachtung, bei Todesfall auch zur
Anfertigung eines Sektionsberichts"), und verschafft sich, falls
das Pferd noch mit Vorschuß behaftet ist, von der betreffenden
Kasse Auskunft über die Höhe des Vorschußrestes. An der
Hand dieses Materials erfolgt die Entscheidung schriftlich, ein-
gehend begründet.
Es wird besonders hervorgehoben, daß diese Entscheidungs-
Befugniß eine wesentliche finanzielle Tragweite hat und den
betreffenden Stellen besondere Verantwortlichkeit auferlegt.
Der Entscheidung hat daher die sorgfältigste und unbefangenste
Prüfung des Falles — frei von der Rücksicht auf die persön-
lichen Verhältnisse des Besitzers — voranzugehen. In zweifel-
haften Fällen ist an das Generalkommando — bezw. bezüglich
der keinem Korpsverbande angehörigen Offiziere an das Kriegs-
ministerium, Allgemeines Kriegsdepartement — zu berichten.
Die Ersatzgewährung besteht in der Vergütung der noch
nicht abgelaufenen Dauerzeit des Pferdes, woraus der an
demselben etwa noch haftende Vorschußrest vorweg zu decken
ist. Diese Vergütung wird für jeden Monat — bezw. Monats-
theil, vergl. die weiter unten erwähnte Anlage 5 — der noch
nicht abgelaufenen Dauerzeit nach dem, dem Besitzer zur Zeit
des Unglücksfalles zuständigen Pferdegeldsatz bemessen, wobei
*) Roßärzte haben sich der Sektion und der Anfertigung eines
Sektionsberichts unentgeltlich zu unterziehen. Ist ein Roßarzt nicht am
Orte, so genügt die Angabe der übrigen Kommissions-Mitglieder über
die muthmaßliche Todesursache.