Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

Anlage 1 
Gu 8 1). 
Nachweisung 
der zuständigen Pferdegelder und der Rationsgebühr für die 
Pferdegeldberechtigten. 
rr’“nße 
1. Durch das Zeichen) ist umsseitig die sbattgejundene Herabsetzung 
der bisherigen Rationsgebühr f) — je 1 Ration für jede 
Stelle — kenntlich gemacht. 
. Die nseitig aufgeführten Stellen bzw. Chargen sind innerhalb 
der Abschnitte A. und B. geordnet nach dem Rationstarif — 
Beilage 2 m Neglement über die Naturalverpflegung der 
Truppen im Frieden —. 
i.— 
4) Der Natlonstarif ändert sich cuisprechend und wird nach Umarbeitung 
neu herausgegeben werden.
	        
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