Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

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und bals Etatspreis einzutragen: 
bei weißem Lederzeug: 
für Felhwelel, Vizefeldwebel, Unteroffiziere, Hoboisten 2c., Spielleute und Gemeine 60 Pf., 
ahlmeister-Aspiranten und Oekonomiehandwerker r ʒe Pf.; 
bei schwarzem Lederzeug: Im Etat „28 Pf.“, in den übrigen Etats: 
für FE 5r dwebel, Vi gseäibwebel, Wss ijicre, Zoboisten re., Spielleute und Gemeine 56 Pf., 
- ahlmeister eiranten, ⅝ gehülfen (ausschl. derjenigen der Feld-Artillerie) 
und Oekonomiehandwerker 2 
Etat 5. 
Auf Seite 4 und 5 ist unter Nr. 
als Etatspreis 9. .K. 90 Pf. statt 6 .#“ 50 Pf., 
* Jahresentschädigung 69 Pf. statt 65 Pf. 
zu setzen. 
Auf Seite 7 ist unter B 
2 uatzpreis für Veschlag mit Adler auf 3 Ac. 40 Pf., die Summe auf 6 A. 90 Pf. 
zu erhöhe 
. Etat 1bis 4, 8 bis 53, 55 bis 60, 159 bis 184 
Die Summe des Abschnittes „B. Ausrüstungsstücke ist in den betreffenden Etats nach den vor- 
genommenen Abänderungen zu berichtigen. 
Auf Seite 1 sämmtlicher vorbezeichneten Etats sind die Jahreseinheitssätze unter B. 
für einen Feldwebel und Vizefeldwebel, Stabshoboisten bz. Stabshornisten um 3 Pf., 
einen Unteroffizier bz. Oberjäger um 5 Pf., 
:„ einen Gemeinen um 6 1 
zu erhöhen, in dem Etat 184 jedoch nur für Feldwebel. 
  
. Etarns bis 8 
Die —*i des Abschnittes „B. Ausrüstungsstücke“ ist in dem erstbezeichneten Etat nach den 
kergenamngen Abänderungen zu berichti 
Auf Seite 1 sämmtlicher Etats sind die Lahrezeinheitzsatze unter B 
für einen Feldwebel ꝛc. bz. Süabshobeisten um 7 Pf., 
- U#nteroffizier um 9 Pf., 
- -HHoboisien 2c., Tambour rc. und Oekonomiehandwerker um 4 Pf., 
Gemeinen um 10 Pf. 
zu erhöhen. 
4.Etat 23, 25, 26, 29 und 49, Seite 1 
Per unter ausgeworfene Anag von 66 M. ist nebst den bezüglichen Angaben in Spalte 1 
zu streichen. 
.Etat 54 ist durch einen neuen Etat ersetzt und daher zu streichen. 
. Etat 14# 151, 152, 
Abschnitt, 3. p ist für 17 olser vordere Patrontaschen 
a Etatspreis 7 N. 80 Pf. statt 7 M. 
Jahresentschädigung 26 pf. san 24 . 
zu setzen und die Summe zu berichtig 
Für de vom 1. August 1890 ab ungüle- gewordenen Etats 149 und 150 werden neue heraus- 
gegeben. 
* 
10. Etat 1 bis 148. hul. Seite 1 sind die Jahreseinheitssätze unter B für einen Unteroffizier bz. Gemeinen 
2 Pf. zu erhöhen
	        
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