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Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 1. April 1891.
Nr. 111.
Auflösung der Fortifikation zu Torgau.
Die Fortifikation zu Torgau wird mit dem 1. April d. J. aufgelöst.
No. 330·3. 91. A. 4. v. Falckenstein.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 4. April 1891.
Nr. 112.
Verkaufspreis der Bestimmungen für die Feld- und für die Fuß-Artillerie-Schießschule. (Entwürfe.)
nter Bezugnahme auf die Bekanntmachung Nr. 69 im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 4 für 1891 wird
hiermit zur Kenntniß gebracht, daß obengenannte Bestimmungen im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung
E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, erschienen sind und bei unmittelbarer Bestellung
aus der Armee geheftet je 15 Pf. und gebunden 25 Pf. kosten.
No. 280/3. 91. A. 3. v. Falckenstein.
Kriegsministerium. ——
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 8. April 1891.
Nr. 113.
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Berichtigung von Druckfehlern in der Sch · g schrif
Auf Seite 6 der Schießplatz-V liungs-Vorschrift ist in Zeile 3 von oben anstatt c „5“ zu setzen und in
Zeile 6 „und c“ zu streichen.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 97/4. 91. A. . v. Falckenstein.
Es kommen zur Versendung:
Deckblätter
Nr. 8 bis 34 zur Ausrüstungs-Nachweisung für Eisenbahn-Formationen,
Nr. 66 bis 123 zur Bekleidungs= und Ausrüstungs-Nachweisung,
ein neu aufgestellter Vertheilungsplan für die Ausbildung von Unteroffizieren und Gemeinen des stehenden
Heeres im Telegraphendienste auf den Aeichs-Kelegraphen--Austalten — Anlage zur Dienstanweisung
betreffend die Ausbildung und Beschäftigung der Militär-Telegraphisten bei den Reichs-Telegraphen=
Anstalten.