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Armee-Verordnunge-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
25. Jahrgang. Berlin den 25. April 1891. Nr. 9.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 114.
Traner um den verewigten General-Feldmarschall Grafen von Moltke.
Nach Gottes unerforschlichem Rathschluß ist am gestrigen Abend der General-Feldmarschall
Graf v. Moltke aus diesem Leben abberufen worden. Tieferschüttert sehe Ich den greisen Helden,
Meinen treuen Freund und Berather, von Meiner Seite gerissen. Ich betrauere auf das Schmerz=
lichste den t- Verlust, den mit Mir Meine Armee wie das ganze Deutsche Vaterlan
erlitten hat. hge Ehre sei seinem Angedenken, welches für alle Zeiten unauslöschlich in den
Blättern der Weltgeschichte fortleben und den späteren Geschlechtern das Bild des tiefen Denkers,
des großen Pherrn lebendig erhalten wird. Bis zum letzten Athemzuge hat der Verewigte in
bescheidener Einfachheit, selbstloser Pflichterfüllung und unwandelbarer Treue Meinen Erlauchten
Vorfahren wie Mir gedient und durch seine hervorragenden Gaben und seine glänzenden Leistungen
in siegreichen Kriegen wie im stillen Wirken des Friedens sich maussprehiche= Verdienste erworben
um den Ruhm der Armee und das Wohl des Vaterlandes, dessen Dankbarkeit nie verlöschen wird.
Um aber dem Schmerz und der tiefen Trauer, welche mit Mir Meine ganze Armee für den von
ihr so hoch verehrten General-Feldmarschall empfindet, auch sichtbaren Ausdruck zu verleihen,
bestimme Ich hierdurch das Nachstehende:
1. Sämmtliche Offiziere der Armee legen vom Tage des Eingangs dieser Ordre ab acht
Tage hindurch den Trauerflor um den linken Unterarm an.
2. Bei dem Colbersschen Grenadier-Regiment Graf Gneisenau (2. Pommersches) Nr. 9,
dessen Chef der Verewigte fast 25 Jahre gewesen ist, dauert diese Trauer 12 Tage
und bei den Offizieren des Generalstabes — welch' letzterer seinem Reorganisator
und langjährigen Chef seine ruhmvolle Stellung verdankt — 14 Lage.
Ich beauftrage Sie, hiernach das Erforderliche bekannt zu machen.
Berlin den 25. April 1891.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 25. April 1891.
brach Vorstehende Allerhöchste Rabineto: Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee
gebracht.
No. 873/4. 91. K. M. v. Kaltenborn.