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Kriegsministerium. Berlin den 9. Mai 1891.
Nr. 142.
Generalstabsreisen für 1891.
Seine Majestet der Raiser und Rönig hahen zu befehlen geruht, daß die unter Ziffer 7 der Allerh oͤchsten
Rabinets Ordre vom 19. Februar d. J. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 35/36) für das Gardekorps
angeordnete Veneralstahtreise aupfall und — in diesem Jahre eine solche beim X. Armeekorps stattfindet.
No. 49 5. 91. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 11. Mai 1891.
Nr. 143.
D. Strafregister.
ie Festungs-Gefangenanstalten, F sstuben-Gef stalten und Festungsgefängnisse haben balblährüch
über die in diesen Wistalien erniwed des jeweils verflossenen Kalenderhalbjahres re Personen d
Beurlaubtenstandes, deren militärgerichtliche Verurtheilung in Gemäßheit des §. 6, der Verordnun von
Juni 1882 — betreffend die Einrichtung von Strafregistern und wechselseitige Mittheilung der Straf-
urtheile (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 137 — den Nenlbt terbehörden bereits mitgetheilt worden war, Nach-
weisungen aufzustellen und bis zum 1. August und 1. Februar jeden Jahres unmittelbar an die Staats-
anwaltschaften der für den Ort der Anstalt zuständigen Landgerichte einzureichen.
Diese Nachweisungen müssen enthalten:
a) den Vor= und Familiennamen,
b) den Vor= und amiliennamen der Eltern,
S das Lebensalter,
d) den Monat und Tag (das Datum) des Todes.
Die nachträgliche Aufstellung derselben für das Halbjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 1890 hat
alsbald zu erfolgen.
No. 507/4. 91. C. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Mai 1891.
Nr. 144.
Verpflegung einzelner nach Berlin kommandirter Mannschaften.
Die Anmerkung zu § 91, sza — Seite 90 — der Friedens-Besoldungsvorschrift erhält folgenden Zusatz:
„Ebenso verbleiben in der Verflegung ihrer Truppentheile diejenigen Unteroffiziere und Gemeinen,
welche als Schreiber, Zeichner und Ordonnanzen zu solchen Behörden, Instituten und Anstalten
in Berlin kommandirt sind, die nicht für Rechnung des Etatskapitels „Geldverpstegung der Truppen“
LBuidationen aufstellen“.
No. 637/4. 91. B. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Mai 1891.
Nr. 145.
Fahrplan der Königlichen Militär-Eiseubahn vom 1. Juni 1891 ab.
Der nachstehende Fahrplan wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 239/5. 91. A. 1. v. Kaltenborn.