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Kriegsministerium.
Departement fr das Invalidenwesen. Berlin den 5. Mai 1891.
Nr. 146.
Einstellung von Mannschaften in die Invalidenhäuser.
Bei Anträgen auf Einstellung von Mannschaften vom Feldwebel rc. abwärts in die Invalidenhäuser ist stets
anzugeben, ob der Betreffende besonderer Pflege und Wartung bedürftig und ob er verheirathet ist, ferner die
Anzahl und das Alter der vorhandenen Kinder.
I. V.
No. 77/5. 91. C. 3. v. Livonius.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 9. Mai 1891.
Nr. 147.
Preisabänderung.
Der im Preisverzeichnisse über Fabrikate des Feuerwerks-Laboratoriums zu Spandau vom 1. Januar 1889
glret seeroronung Blatt für 1889, Seite 22, Nr. 23) unter Nr. 607 aufgeführte Feldzünderschlüssel ist
zu streichen.
No. 138/2. 91. D. 3. Müller.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 11. Mai 1891.
Nr. 148.
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung.
Die Auerüstungs Nachweisung für ein „Haupt-Munitions-Depot“ ist neu gedruckt worden und wird den
Kommando= 2c. Behörden in der neu festgesetzten Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen.
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung für ein Haupt-Munitions-Depot, aufgestellt 1888, tritt hier-
durch bis auf den Anhang 2 außer Kraft. Dieser Anhang ist aus der alten Ausrüstungs-Nachweisung zu
entnehmen und der neuen einzuverleiben.
Soweit durch die Minderausgabe der neuen Ausrüstungs-Nachweisung Exemplare des Anhanges 2
überzählig werden, sind solche an die Druckvorschriften-Verwaltung des Kriegsministeriums einzusenden.
No. 16/5. 91. D. 2. Müller.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 12. Mai 1891.
Nr. 149.
Garnisonzulage.
Die im 8. 48 der Friedens-Besoldungsvorschrift bezeichnete Garnisonzulage ist wie die Löhnung zu zahlen
und 1 in §. 83, 1 a. a. O. hinter „#hnungsgeschlsse.), hinzuzufügen: sowie die nach §. 48 zuständige
arnisonzulage.
Bisher stattgehabte Abweichungen hiervon bedürfen keiner Ausgleichung.
J. V
No. 140/3. 91. B. 3. Erfling.