Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

151 — 
Kriegsministerium. Berlin den 15. Mai 1891. 
Nr. 153. 
Tabellarische Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1890 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w. 
Auf Grund nachträglicher bezüglicher Meldungen ist in der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im 
Jahre 1890 gezogenen höchsten hoonummern u. s. w. bei nachstehenden Aushebungsbezirken die höchste Loos- 
nummer und die Abschlußnummer wie folgt zu ändern: 
  
  
Aushebungsbezirk Höchste Loos-, Abschluß- 
Nummer 
Essen, Landkreis 1454 1454 
Hadersleben 384 384 
  
  
  
  
erner ist beim Aushebungsbezirke Tost in der Bemerkung der Jahrgang der hinaufgerückten Abschluß- 
nummer in 1869 zu berichtigen. 
Im Auftrage. 
No. 372/5. 91. A. 1. Paulus. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Mai 1891. 
Nr. 154. 
Veränderungen der Baukreise im XVII. Armeekorps. 
Von den Baukreisen Thorn I und II und Danzig II sind die Garnisonen Di. Eylau, Osterode, Strasburg 
i. W. Pr., Soldau, Riesenburg und Rosenberg einstweilig abgezweigt und zu einem Baukreise Dit. Eylau 
vereinigt worden. Thorn II erhält Hammerstein und Konitz vom Baukreis Danzig I, Danzig II ebensalle 
von Danzig 1 die Bauten in Langfuhr und Pr. Stargardt. 
Im Auftrage. 
v. Funck. 
  
No. 227/5. 91. B. 5. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. Mai 1891. 
. Nr. 155. 
Dienstordnung für die Militär-Waffenfabriken. 
In der Beilage Nr. 11 der Dienstordnung — Reglement für die Arbeiter der Königlichen Gewehrfabriken 
— erhält der F. 38 (Seite 168) den folgenden Wortlaut: 
„Die Festsetzungen über das Verhalten der Arbeiter bei Ausbruch von Feuer in der Fabrik oder 
in deren Nähe werden durch besondere Bestimmungen geregelt.“ 
Deckblätter werden hierzu nicht ausgegeben. 
No. 423/5. 91. D. 1. v. Kaltenborn. 
Nr. 156. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland während der 
Ekran stn osn Pt. o Lindes zu 6 Diutsch 5 5 
F Berfolt, der Bekanntmachung vom 15. Juni 1886 (Central-Blatt 1886 S. 195) wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Dauer der Erkrankung des Dr. G. Lindes zu St. Petersburg an 
Stelle desselben dem Dr. Adolf Wagner daselbst auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die 
 
	        
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